Bezahlte Praktika von fünfmonatiger Dauer für Personen mit Hochschulabschluss, deren Studiendauer mindestens drei Jahre betragen muss. Kürzere bezahlte Praktika für Personen, die noch studieren, werden nicht angeboten. Unbezahlte Praktika sind bei der S&D-Fraktion ebenfalls nicht möglich. Es gibt sechs verschiedene Förderfonds, für die man sich bewerben kann, sofern die Zulassungskriterien erfüllt sind.
Ja, unsere Praktikant/innen erhalten eine Vergütung von 1600 Euro im Monat. Zusätzlich werden die Reisekosten zwischen dem Heimatort und Brüssel (hin und zurück) erstattet und eine Krankenzusatz- und Unfallversicherung abgeschlossen. Praktikant/innen mit Behinderung können bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eventuell einen Zusatzbetrag zur Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten, der sich nach ihrer Behinderung richtet.
E-Mail-Adresse: s-d.traineeships@europarl.europa.eu
Die internen Regeln für S&D-Praktika finden sich auf unserer Website auf Englisch und Französisch.
Die tägliche Arbeit unserer Praktikant/innen hängt von ihrem Profil, dem Bedarf der Dienststelle sowie dem Team oder Ausschuss ab, dem sie zugeteilt werden. Normalerweise sind spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit unserer parlamentarischen Arbeit zu erledigen, dazu kommt die Unterstützung unserer EU-Abgeordneten und unseres Personals, etwa durch:
- Teilnahme an allen relevanten Sitzungen auf Referats-, Arbeitsgruppen-, Ausschuss- und Fraktionsebene sowie an auswärtigen Sitzungen und gegebenenfalls Erstellung von Sitzungsprotokollen und Informationsnotizen
- Aktive Verfolgung der Gesetzgebungsverfahren zu spezifischen Berichten unter Anleitung und Aufsicht des Tutors/der Tutorin
- Unterstützung des Verwaltungspersonals bei der Ausarbeitung von Änderungsanträgen, Stellungnahmen, Berichten, Anschreiben und Hintergrundinformationen, einschließlich der Kontaktaufnahme mit EU-Abgeordneten
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten (etwa Erstellung von Korrespondenz, Dokumenten und Dossiers für Sitzungen sowie Vorbereitung von Veranstaltungen und Konferenzen)
- Recherchen zu relevanten Themen
Außerdem werden Sie mindestens einmal die Arbeit im Europäischen Parlament während einer Plenartagung in Straßburg beobachten. Sie werden einem Tutor/einer Tutorin unterstellt, der oder die Sie anleiten und ihre Tätigkeit beaufsichtigen wird.
Am Beginn Ihres Praktikums steht ein Einführungsprogramm, in dessen Verlauf Sie an verschiedenen Konferenzen, Sitzungen und Präsentationen teilnehmen sowie andere EU-Institutionen und Schwesterorganisationen (in Brüssel) besuchen werden.
Bewerbungen für Praktika sind zweimal im Jahr möglich:
- im Oktober für Praktika von Mitte Februar bis Mitte Juli des Folgejahrs
- im Mai für Praktika von Mitte September bis Mitte Februar
Pro Halbjahr werden maximal 20 Plätze vergeben.
Das ist unterschiedlich. Meist sind es für alle Förderfonds zusammen 400-500 Bewerbungen pro Halbjahr, aus denen rund 4 % bis 5 % (pro Halbjahr) ausgewählt werden.
Fünf Monate.
Es gibt zwei fünfmonatige Praktika im Jahr:
- Mitte Februar bis Mitte Juli (erster Praktikumszeitraum)
- Mitte September bis Mitte Februar (zweiter Praktikumszeitraum)
In Brüssel.
Nein. In den Sommermonaten werden keine Praktika angeboten.
Ja, solange Sie die Zulassungskriterien erfüllen.
- Alter: mindestens 18 und höchstens 35 Jahre bei Praktikumsbeginn
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, es sei denn, die Bestimmungen von Artikel 26 finden Anwendung
- Bejahung der Werte der Fraktion
- Abgeschlossenes Studium (mindestens Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss)
- Sehr gute Englisch- oder Französischkenntnisse; gute Kenntnisse in einer der anderen Amtssprachen der Europäischen Union sind von Vorteil
Ja.
Ja.
Nein.
Bewerber/innen müssen am ersten Tag ihres Praktikums zwischen 18 und 35 Jahren alt sein.
Sehr gute Englisch- oder Französischkenntnisse; gute Kenntnisse in einer der anderen Amtssprachen der Europäischen Union sind von Vorteil.
Ja. Die S&D-Fraktion vergibt über den Herwig-Kaiser-Fonds für internationale Zusammenarbeit eine begrenzte Anzahl von Praktika an Bewerber/innen, die nicht aus der EU kommen. Sollten Sie ausgewählt werden, müssen Sie eventuell ein Visum und eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung beantragen. Die entstandenen Ausgaben werden Ihnen von der S&D-Fraktion zurückerstattet.
Ja, sofern Sie die Zulassungskriterien erfüllen.
Ja. Sollten Sie ausgewählt werden, müssen Sie ein amtliches Schreiben Ihrer Universität vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihr Zeugnis mindestens einen Tag vor Praktikumsbeginn erhalten.
Ja. Allerdings müssen Sie Ihr Hochschulzeugnis in englischer oder französischer Übersetzung vorlegen, zusammen mit einer Beschreibung, welchem Abschluss es in der EU entspricht.
Sie bewerben sich online über den auf der S&D-Praktikumswebsite angegebenen Link.
Nein. Die S&D-Fraktion akzeptiert keine Spontanbewerbungen für Praktika.
Nein, das Bewerbungsformular liegt nur auf Englisch und Französisch vor. Ihr Lebenslauf (im Europass-Format) und Ihr Motivationsschreiben müssen ebenfalls auf Englisch oder Französisch abgefasst sein.
Nein. Sie müssen für jeden Praktikumszeitraum eine neue Bewerbung einreichen.
Sie sollten nur Qualifikationen aufführen, die für das Praktikum und die ausgewählten Interessengebiete relevant sind. Im Allgemeinen gelten Abschlüsse aus der Primar- oder Sekundarstufe nicht als relevant, es sei denn, sie können nur so bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen.
Ja. Berufserfahrung ist für ein Praktikum bei uns nicht erforderlich.
Ja. Sie können in jedem Bewerbungszeitraum maximal zwei Bewerbungen einreichen, sofern sich eine der Bewerbungen auf den Francis-Vals-Fonds bezieht. Sollten Sie diese Regel nicht befolgen, wird nur die zuletzt eingereichte Bewerbung berücksichtigt.
Der Auswahlprozess ist sehr selektiv, daher spielt ihre Motivation im Auswahlverfahren eine große Rolle. Ihr Schreiben sollte einfach gehalten und aussagekräftig sein. Erläutern Sie, warum Sie sich für das Praktikum bewerben und was Sie an dem Praktikumsplatz besonders interessiert. Geben Sie kurz an, was Sie im Wesentlichen von anderen Bewerber/innen unterscheidet. Wiederholen Sie nicht einfach Ihren Lebenslauf. Nutzen Sie das Schreiben, um auf besondere Dinge hinzuweisen, die uns zeigen, dass Sie unserer politischen Familie und den EU-Institutionen etwas Besonderes bieten können und dass Sie unsere Werte teilen.
Die Prüfung validierter Online-Bewerbungen für den ersten Praktikumszeitraum (Mitte Februar bis Mitte Juli) beginnt im November (des Vorjahres). Die ausgewählten Bewerber/innen werden spätestens im Dezember informiert. Die Prüfung validierter Online-Bewerbungen für den zweiten Praktikumszeitraum (Mitte September bis Mitte Februar) erfolgt ab Juni. Die ausgewählten Bewerber/innen werden spätestens im Juli informiert. Sie erhalten per E-Mail ein Angebot, das die Daten für das Praktikum aufführt. Sobald das Angebot angenommen wurde, sendet die S&D-Fraktion Ihnen einen Mustervertrag zu. Kontrollieren Sie bitte auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner.
Ja, Ihren Lebenslauf im Europass-Format (auf Englisch oder Französisch).
Sobald Sie Ihre Bewerbung übermittelt haben, sind keine Änderungen mehr möglich.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung schickt Ihnen das System eine automatisierte E-Mail.
Sofern im Bewerbungsaufruf nicht anders angegeben, müssen Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung keine weiteren Dokumente zum Nachweis Ihrer Teilnahmeberechtigung übermitteln. Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, senden wir den ausgewählten Bewerber/innen ein Angebot zu. Erst dann sind die geforderten Dokumente vorzulegen.
Unsere Praktikant/innen werden anhand der im Bewerbungsformular gemachten Angaben nach Leistung ausgewählt. Bisweilen kann es vorkommen, dass telefonisch oder per Videokonferenz ein Auswahlgespräch stattfindet (in diesem Fall werden Sie kontaktiert). Bewerbungen für den Francis-Vals-Fonds werden von den nationalen Delegationen bewertet. Bewerbungen für alle anderen Förderfonds werden von Auswahlgremien bewertet, die das Sekretariat zusammenstellt. Bei gleichwertigen Leistungen versucht die S&D-Fraktion, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und geografische Vielfalt zu gewährleisten.
Alle Bewerber/innen werden per E-Mail benachrichtigt. Wir geben kein individuelles Feedback.
Nein, die Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. Alle Bewerber/innen werden per E-Mail über den Ausgang informiert.
Nein, wenn Sie das Praktikumsangebot ablehnen, müssen Sie sich erneut bewerben.
Ja, wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, können Sie sich erneut bewerben. Allerdings müssen Sie dann ein neues Bewerbungsformular ausfüllen.
Die Personen auf der Reserveliste werden nach Leistung einsortiert und nur dann kontaktiert, wenn erfolgreiche Bewerber/innen absagen. Dies ist zu jedem Zeitpunkt möglich, selbst noch in letzter Minute vor Praktikumsbeginn, auch wenn dies nicht häufig vorkommt.
Dies kann beantragt werden, wird jedoch in der Regel abschlägig beschieden, da das Einführungsprogramm für das Praktikum wesentlich ist. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass der Start des Praktikums verschoben wird. Der Endtermin des Praktikums bleibt davon unbeeinflusst.
Nein. Wenn Sie Ihr Praktikum absagen, müssen Sie sich erneut bewerben.
Ja. Alle ausgewählten Bewerber/innen erhalten einen Mustervertrag für das Praktikum, der ihnen vor dem Starttermin per E-Mail zugeht. Der eigentliche Praktikumsvertrag wird am ersten Tag des Praktikums unterzeichnet.
Begleitunterlagen werden in allen EU-Amtssprachen akzeptiert. Es ist jedoch hilfreich, eine englische oder französische Version Ihres Hochschulabschlusses beizufügen, falls diese existiert. Bewerber/innen, deren Hochschulzeugnis nicht in einer EU-Amtssprache ausgestellt ist, müssen das Zeugnis in englischer oder französischer Übersetzung vorlegen.
Nein. Die Begleitdokumente werden per E-Mail eingereicht. Es ist nicht nötig, beglaubigte Kopien zu übermitteln. Falls Dokumente jedoch gefälscht oder falsche Erklärungen abgegeben wurden, wird das Praktikum der betreffenden Person umgehend abgebrochen.
Nein. Es werden keine Sprachnachweise verlangt. Es kann allerdings sein, dass wir Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Auswahlverfahrens anrufen, um Ihre Sprachkenntnisse zu testen.
Der „Expat Welcome Desk“ des Brüsseler Kommissars für Europa und internationale Organisationen gibt Ihnen kostenfrei zu allen praktischen oder rechtlichen Fragen Auskunft, die während Ihres Aufenthalts auftauchen können. Dazu zählen Fragen zur Anmeldung in Ihrer Wohngemeinde, zu Mietverträgen und zu allen sonstigen Angelegenheiten in Bezug auf Ihre Niederlassung in Brüssel.
Website: Brussels Commissioner for Europe and International Organisations
E-Mail: info@commisioner.brussels
Telefon: +32 (0) 2430 66 00
Ja. Zu Beginn des Praktikums nehmen alle Praktikant/innen an einem fünftägigen Einführungsprogramm teil, das ihnen die Arbeit der S&D-Fraktion und des S&D-Sekretariats im Europäischen Parlament erläutert. Während des Programms nehmen Sie an verschiedenen Sitzungen teil und besuchen andere EU-Institutionen (etwa Rat, Kommission) und unsere Schwesterorganisationen (SPE, FEPS, FES, YES usw.).
In Ausnahmefällen kann ein Praktikum, falls ein begründeter Antrag vorliegt, frühzeitig beendet werden (Kündigungsschreiben mit zweiwöchiger Kündigungsfrist).
Wenn ein begründeter Antrag vorliegt, kann ein Praktikum auf Beschluss des S&D-Generalsekretariats unterbrochen werden. Während der Unterbrechung entfallen die monatliche Vergütung und der Anspruch auf Erstattung sämtlicher Fahrtkosten, die mit der Unterbrechung in Verbindung stehen.
Nein. Die Praktikant/innen sind selbst für die Unterkunftssuche und die Mietzahlungen während des Praktikums verantwortlich.
Die normale Arbeitszeit lautet 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr montags bis donnerstags und 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr jeden Freitag (40-Stunden-Woche). Die genauen Arbeitsstunden können gemeinsam mit dem Tutor/der Tutorin festgelegt werden und richten sich nach dem Bedarf der Dienststelle.
Sie haben Anspruch auf 10 Tage Urlaub die Sie in Absprache mit Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin und der zuständigen Personalabteilung nehmen können, Nicht genommene Urlaubstage werden nicht ausbezahlt.
Nein, es gibt keine formelle Kleiderordnung. Erwartet wird eine zu Ihrer Funktion und Ihren Aufgaben passende Bekleidung. Praktikant/innen wird allgemein empfohlen, sich lässig elegant und, falls vom Protokoll verlangt, formell zu kleiden.
Nein. Alle Praktikant/innen arbeiten Vollzeit, also 40 Stunden die Woche.
Allen Praktikant/innen wird ein Berater/eine Beraterin (Tutor/Tutorin) zugewiesen. Diese Person betreut Sie während Ihres Praktikums.
Die Tutor/innen erhalten vor Beginn des Praktikums einen Leitfaden und tauschen sich regelmäßig untereinander aus.
Sie müssen Ihren Tutor/Ihre Tutorin und den Praktikumskoordinator in der Personalabteilung umgehend informieren. Ab dem viertem Tag Ihrer Abwesenheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, in der Ihre voraussichtliche Ausfallzeit angegeben ist.
Nein. Unsere Praktika dauern fünf Monate und können nicht verlängert werden.
Die Praktikant/innen fahren einmal nach Straßburg, um die parlamentarische Arbeit dort zu beobachten. Sollte es im Interesse der Dienststelle sein, kann eine zweite Dienstreise nach Straßburg fällig werden. In Ausnahmefällen können Praktikant/innen gegebenenfalls auf Dienstreisen geschickt werden, die mit ihren Aufgaben oder besonderen Aktivitäten der Fraktion außerhalb der üblichen Arbeitsorte in Verbindung stehen.
Ja. Praktikant/innen dürfen drei halbe Tage pro Woche von zu Hause aus arbeiten (während „grüner Wochen“ vier Tage).
Die monatliche Vergütung liegt 2024 bei 1600 Euro. Praktikant/innen mit Behinderung können bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen Zusatzbetrag zur Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten, der sich nach ihrer Behinderung richtet. Die monatliche Praktikumsvergütung wird erstmals zu Beginn des Praktikums ausgezahlt und danach in der Mitte des jeweiligen Folgemonats.
Alle Praktikant/innen sind für die Dauer ihres Praktikums kostenfrei versichert. Der Krankenversicherungsträger ist die Allianz Worldwide Care. Ausführliche Informationen finden sich auf dessen Website. Die Versicherung gilt nur für die Praktikant/innen (nicht für Familienangehörige). Für die Grundversorgung müssen Praktikant/innen aus EU-Ländern eine in ihrem Heimatland ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, die alle Aufenthaltszeiten im Ausland abdeckt.
Praktikant/innen haben Anspruch auf Fahrtkostenzuschüsse (höchstens 300 Euro pro Wegstrecke), die einen Beitrag zu der Fahrt zwischen ihrem Heimatort und Brüssel (hin und zurück) darstellen. Die Fahrtkosten werden erstattet, sofern die Fahrt maximal einen Monat vor Antritt des Praktikums und einen Monat nach Abschluss des Praktikums erfolgt. Darüber hinaus erhalten Praktikant/innen eine Aufwandsentschädigung für Dienstreisen nach Straßburg (Fahrtkosten, Unterbringung, Tagegeld) entsprechend den internen Bestimmungen der S&D-Fraktion.
Praktikant/innen erhalten keine Essensgutscheine. Allerdings können sie mit ihrem Praktikantenausweis in den Kantinen des Europäischen Parlaments verbilligt essen. Praktikant/innen haben keinen Anspruch auf die Erstattung von Fahrtkosten im öffentlichen Nahverkehr. Dagegen erhalten sie vergünstigten Zutritt zum Fitnesscenter auf dem Gelände des Europäischen Parlaments.
Nein, Sie können ein Konto in einem anderen Land nutzen, solange das Konto auf Ihren Namen läuft und Überweisungen in Euro angenommen werden. Sämtliche Überweisungskosten gehen zu Ihren Lasten.
Nein. Vorschüsse werden nicht gezahlt. Die erste Zahlung erfolgt am ersten Tag des Praktikums nach Unterzeichnung des Praktikumsvertrags.
Ja, dies geschieht automatisch. Alle Praktikant/innen erhalten in der Woche vor der Fahrt nach Straßburg einen Vorschuss von maximal 300 Euro.
Ein Praktikum gilt nicht als Beschäftigungsverhältnis, Ihre monatliche Vergütung ist daher kein Gehalt. Von der monatlichen Vergütung wird nichts abgezogen (weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern). Was die Sozialversicherung angeht, hat aber jedes Land seine eigenen Gesetze. Sie sollten sich daher erkundigen, was in Ihrem Heimatland zu tun ist. Was die Steuern betrifft, so unterliegt die monatliche Vergütung dem Berichtigungskoeffizienten, der in dem Land gilt, in dem das Praktikum absolviert wird.
Ja. Zu Beginn des Praktikums erhalten alle Praktikant/innen einen Bürocomputer, einen Hybridrechner und Kopfhörer. Die IT-Ausrüstung wird am Ende des Praktikums zurückgegeben.
Ja. Die Praktikant/innen arbeiten in zwei Büros für vier Personen und einem Büro für zwölf Personen.
- Veröffentlicht: 27.02.2024
- Veröffentlicht: 27.02.2024