Neue Abstimmungsregeln im Rat.

Deutschlands Gewicht in der Staatengemeinschaft nimmt zu. Ab Samstag, 1. November 2014, gelten im Rat der Europäischen Union die Abstimmungsregeln des Lissabon-Vertrags. Während bisher jeder Mitgliedstaat eine festgelegte Anzahl von Stimmen hatte, ist in Zukunft die Bevölkerungszahl das ausschlaggebende Kriterium.
 
"Bisher war die Stimmgewichtung im Rat in weiten Teilen willkürlich“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Jo LEINEN, Mitglied im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments. „Trotz ihrer geringeren Bevölkerungszahlen hatten Italien, Frankreich und das Vereinigte Königreich jeweils genauso viele Stimmen wie Deutschland. Durch das Verfahren wurden die großen Mitgliedstaaten benachteiligt und mittelgroße Länder stark bevorzugt."
 
Nach den neuen Regeln des Lissabon-Vertrags gilt ein Rechtsakt im Rat als angenommen, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen und diese 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren (Art. 16 Abs. 4 EUV). "Die neuen Regeln sind demokratischer und gerechter. Für Deutschland wird es in Zukunft einfacher, Mehrheiten zu organisieren, um wichtige Vorhaben zu verwirklichen", stellt Jo LEINEN fest.
 
Durch den Lissabon-Vertrag seien Änderungen in beiden gesetzgebenden Institutionen vorgenommen worden, die im Zusammenhang betrachtet werden müssten. "Deutschland hat seit diesem Jahr drei Sitze weniger im Europäischen Parlament und ist dort nur noch mit 96 Abgeordneten vertreten“, sagt Jo LEINEN. „Die stärkere Gewichtung in der Staatenkammer ist die andere Seite der Medaille dieser Reform."
 
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