EU-Verordnung verbessert Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Die neue europäische Lebensmittelverordnung gilt nur für Unternehmen, nicht für Privatpersonen, die gelegentlich Kuchen verkaufen. „Kein Kuchenbasar in Deutschland muss ausfallen“, stellt Susanne MELIOR, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für Lebensmittelsicherheit, zur teilweise irreführenden Berichterstattung am Mittwoch klar.
 
„Eltern können natürlich weiterhin in Kindergärten und Schulen selbstgemachtes Essen zu den Geburtstagsfeiern, Frühlingsfesten und Weihnachtsbasaren mitbringen", so Susanne MELIOR. "Keine Kaffeerunde in Seniorenheimen ist gefährdet. Wer gelegentlich privat oder ehrenamtlich Essen spendet, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht der neuen Lebensmittelverordnung."
 
Neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es ab Dezember. Die Verordnung tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft, sie wurde bereits im Oktober 2011 durch das Europäische Parlament verabschiedet. Deutschland muss diese europäische Verordnung noch wie üblich in nationales Recht umsetzen, was derzeit noch in Arbeit ist.
 
Die EU-Verordnung zur Lebensmittelinformation legt Anforderungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln fest. Das Ziel ist ein hoher Gesundheitsschutz von Verbrauchern insbesondere von Allergikern. Verbraucher werden besser über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informiert. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter loser Ware, ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend.

„Leider leiden immer mehr Menschen unter Allergien oder Unverträglichkeiten“, sagt Susanne MELIOR, „deswegen begrüße ich die deutliche und bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie bringt mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, deren Eltern jetzt besser informiert werden.“
 
Die EU-Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer. Dazu zählen alle Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben. Ehrenamtlich tätige Privatpersonen sind davon ausdrücklich ausgenommen. Deutschland muss sein nationales Recht an die EU-Verordnung anpassen. Ein Entwurf befindet sich derzeit beim Bundeslandwirtschaftsministerium.

Weitere Informationen: Büro Melior +32 2 28 45183 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)