SPÖ-Europaabgeordnete will rechtliche Klärung vor Internationalem Gerichtshof.

Wien (OTS/SK) - Heute Vormittag fand im Europäischen Parlament in Straßburg eine umfassende Debatte zu Initiativen bezüglich des Streikrechts für ArbeitnehmerInnen statt. Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, betont: "Das Streikrecht ist ein fundamentales Grundrecht und durch die Grundrechte-Charta der EU garantiert. Dieser Grundsatz muss einwandfrei und ohne Einschränkung auch international verankert sein. Daher darf die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag durch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in dieser Sache nicht weiter von der Arbeitgeberseite blockiert werden." ****

Immer wieder kam und kommt es in den letzten Jahren zu inakzeptablen Einschränkungen des Streikrechts, etwa in Griechenland oder aktuell im Fall der MetallarbeiterInnen in der Türkei. "Wir SozialdemokratInnen werden es nicht hinnehmen, dass fundamentale Freiheiten von ArbeitnehmerInnen eingeschränkt werden. Weder in der EU, noch in unseren Nachbarstaaten oder sonst wo in der Welt", so Regner.

Die SPÖ-Europaabgeordnete will neben einer rechtlichen Klärung vor dem Internationalen Gerichtshof das Thema Streikrecht auch in den Handelsverträgen abgesichert wissen. Regner: "Die Europäischen Union soll ihren Einfluss in allen Bereichen für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, darunter das Streikrecht, einsetzen, etwa auch in den derzeitigen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA, TTIP."

Hintergrund der Debatte ist ein Streit innerhalb der ILO, bei der die Arbeitgeberseite einerseits bestreitet, das Streikrecht wäre durch die ILO-Übereinkunft Nummer 87 (Vereinigungsfreiheit) garantiert, und andererseits den Gang zum IGH bis dato verhindert.

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