In ihrer Rede im Rahmen eines von der S&D Fraktion im Europäischen Parlament veranstalteten Seminars über UNO-Leitprinzipien, nationale Aktionspläne und bewährte Praktiken von Unternehmen sagte Elena Valenciano, sozialdemokratische Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte:

„Das Verhältnis zwischen der Wirtschaft und der Achtung der Menschenrechte ist für die Sozialdemokratische Fraktion und für das Europäische Parlament von größter Bedeutung und muss von allen Unternehmen ernsthaft berücksichtigt werden.

Die Achtung der Menschenrechte in der Wirtschaft sollte eine Vorbedingung für jegliche EU-Unterstützung für den Privatsektor sein, Berichtspflichten für Unternehmen, Partnerschaften in der Privatwirtschaft zwischen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen sowie die Integration von Klauseln bezüglich der sozialen Verantwortung von Unternehmen und Folgeabschätzungen in Handels- und Investitionsverhandlungen.“

Der Koordinator der S&D Fraktion im Rechtsausschuss, Antonio Panzeri, der die Diskussion über die Frage leitete, welchen Nutzen die Menschen von einem derartigen verbindlichen Instrument haben können, fügte hinzu:

„Staaten sollten angemessene Schritte im Einklang mit ihren Menschenrechtsverpflichtungen setzen, um sicherzustellen, dass Menschen, die von Menschenrechtsverstößen im Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen betroffen sind, Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf haben: gerichtliche oder geeignete außergerichtliche Mittel.

Darüberhinaus sollten Staaten durch Gesetze, politische Maßnahmen und Regulierung sowie mit Mechanismen der Rechenschaftspflicht die notwendigen Schritte setzen, um Schutz vor Menschenrechtsverstößen im Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen zu bieten. Es erscheint logisch, dass ein Unternehmen, das negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen hat, bei der Wiedergutmachung durch legitime Prozesse kooperieren sollte.“

Richard Howitt, langjähriger Berichterstatter des Europäischen Parlaments über die soziale Verantwortung der Unternehmen und außenpolitischer Koordinator der S&D Fraktion, erklärte:

„Die europäischen Länder dürfen die Staatspflicht zum Schutz der Menschenrechte in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen nicht vernachlässigen. Sie müssen auf den neuen EU-Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung aufbauen, für die sich die Sozialdemokratische Fraktion eingesetzt hat, indem sie andere Maßnahmen vorlegen, um die rechtliche Haftung transnationaler Unternehmen sicherzustellen, wenn Menschenrechte verletzt werden.

Unsere Fraktion unterstützt Europas Anliegen, dass die Dynamik bei der Umsetzung der Leitprinzipien nicht nachlassen darf und dass alle Unternehmen, nicht einfach nur transnationale, die Menschenrechte einhalten müssen. Wir sprechen uns aber entschieden dafür aus, dass die Europäische Union sich voll an der UN-Arbeitsgruppe über ein verbindliches Instrument beteiligt.
Die UN-Leitprinzipien sind die Basis und nicht der Plafond. Dennoch sind sie bislang das einzige internationale Instrument, und alle EU-Mitgliedsstaaten müssen Aktionspläne fertigstellen, zu denen sich die EU als Ganzes verpflichtet hat.“