Weidenholzer: „Sachliche Lösung bei Fluggastdatenspeicherung endlich nötig“

S&D-Vizepräsident sieht sich durch Gutachten des Europäischen Gerichthofs (EuGH) in seiner Kritik bestätig

Wien (OTS/SK) - Die heutige Stellungnahme des Generalanwaltes des Europäischen Gerichthofs (EuGH) benennt jene Probleme, die mit dem seit 2010 von der EU und Kanada verhandelten Abkommen über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdaten (engl. kurz PNR) einhergehen. Josef Weidenholzer, Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion (S&D), sieht sich in seiner jahrlangen Kritik bestätigt: „Eine sachliche und rechtlich korrekte Lösung bei der Fluggastdatenspeicherung ist notwendig. Grundrechte tragen ihren Namen zu Recht und müssen daher auch voll und ganz berücksichtigt werden.“ ****

Nach Unterzeichnung des Abkommens mit Kanada im Jahr 2014 ersuchte der Rat der Europäischen Union das EU-Parlament um Zustimmung. Dieses beschloss daraufhin, erst den EuGH mit der Frage zu befassen, um zu überprüfen, inwiefern Grundrechte gewahrt bleiben. Der Generalanwalt kam heute zu dem Schluss, dass das Fluggastdatenabkommen nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. SPÖ-Europaabgeordneter Weidenholzer fordert konkret, dass die entsprechenden Kategorien von PNR-Daten der Fluggäste „in der Überarbeitung klar und präzise formuliert werden und dass Straftaten, die unter die Definition grenzübergreifender schwerer Kriminalität fallen, abschließend aufgezählt werden“. Weiters müssten die Aufgaben der Behörde, die für die Verarbeitung der Daten zuständig ist, klar definiert sein. Die Auswahl der erfassten Personen muss in nicht diskriminierender Weise erfolgen und darf nur auf begründeten Verdacht erfolgen.

Weidenholzer: „Unabdingbar ist es, dass eine unabhängige Behörde die Achtung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten der Fluggäste überwacht. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, dass Anträge auf Zugang und auf Berichtigung der Fluggastdaten vor eine unabhängige Behörde gebracht werden können.“ Rechtswidrig ist nach Ansicht des Generalanwaltes auch, dass die Verarbeitung von PNR-Daten, über das unbedingt erforderliche Maß hinaus, zum Zweck der öffentlichen Sicherheit, erweitert werden kann.

Inakzeptabel ist auch laut S&D-Vizepräsident Weidenholzer, dass die Verarbeitung, Nutzung und die Speicherung (bis zu fünf Jahre) von PNR-Daten, die sensible Daten enthalten, durch Kanada vorgesehen ist. Kritisiert wird zudem die Möglichkeit, PNR-Daten an eine ausländische Behörde zu übermitteln. „Ohne folgende Änderungen kann das Grundrecht auf Datenschutz nicht gewährleistet werden“, so Weidenholzer. In der derzeitigen Fassung seien die Bestimmungen nicht mit dem Schutz auf Privatsphäre vereinbar. „Es hat keinen Sinn, dass die Regelungen dann wieder im Nachhinein vom EuGH aufgehoben werden müssen. Wir benötigen gute Gesetzgebung bereits in der Beschlussphase.“