1. Die Freizügigkeit der Bürger und Arbeitnehmer ist der Kern der Unionsbürgerschaft und eine Säule des Erfolgs des EU-Binnenmarkts. Eine Einschränkung der Freizügigkeit würde Unionsbürgern schaden und ihnen ein Grundrecht absprechen. Der eigentlich wichtige Punkt besteht darin, sich der Sparmaßnahmen und Troikas zu entledigen und für eine andere Wachstumspolitik und eine andere Sozialpolitik in Europa zu kämpfen, die Investitionen, Kohäsion und Beschäftigung für alle Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten fördert.

2. Die Freizügigkeit der Bürger und Arbeitnehmer ist nicht die Ursache von Sozialdumping. Freiwillige Arbeitnehmermobilität ist von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg Europas. Unannehmbar ist jedoch, dass Unternehmen durch grenzüberschreitende Ausbeutung billiger Arbeitskräfte ihre Profite steigern, in einer EU, die nur zu Wettbewerbsfähigkeit auf Basis von Lohnstückkosten anregt, was zu einem Anstieg der Zahl der erwerbstätigen Armen bei gleichzeitiger Senkung der Löhne und Verschlechterung der sozialen Bedingungen für alle führt. Wir wollen für hohe Sozial- und Arbeitsstandards für alle Arbeitnehmer in der EU kämpfen. Wir wollen eine gründliche Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, um zu gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer in der EU in den Genuss aller ihnen zustehenden Rechte sowie von angemessenen Lebens- und Arbeitsbedingungen kommen. Wir wollen „gleiches Entgelt für eine gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsplatz“.

3. Die Freizügigkeit  der Bürger und Arbeitnehmer ist und darf kein Instrument zum Missbrauch von Sozialsystemen und Sozialleistungen sein. Der Zugang der Unionsbürger zu Sozialhilfe ist kein uneingeschränktes Recht. Das EU-Recht ermöglicht den nationalen Regierungen, den Zugang von erstmalig Arbeitsuchenden und nicht erwerbstätigen EU-Bürgern zu Sozialversicherung und Sozialleistungen in den ersten drei Monaten des Aufenthalts einzuschränken. Die nationalen Regierungen sollten also nicht die Überarbeitung der EU-Gesetze zur Freizügigkeit fordern. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Arbeit tun und das EU-Recht vollständig und ordnungsgemäß anwenden sowie wirksame Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Missbrauch erlassen.

4. Freizügigkeit in Europa ist wirklich frei, wenn sie eine Wahl ist und keine durch Armut erzwungene Option. Arbeitsmigration in der EU ist ein Thema. Aber die Probleme, die wir lösen müssen, sind Wachstumsdivergenzen und Armut, nicht Migration. Wir wollen, dass Europa im Kampf gegen Armut und Ausgrenzung führend ist, und wir kämpfen dafür, dass europäische Fonds, die dieses Ziel unterstützen, wie z. B. der ESF, der EFRE und der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen, aufrechterhalten werden. Jetzt ist es an den nationalen Regierungen sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Mitgliedstaaten, zu handeln: Sie müssen die zur Verfügung stehenden europäischen Fonds vollständig und transparent nutzen, um Integration und soziale Eingliederung zu fördern, Armut zu bekämpfen und Gemeinden dabei zu unterstützen, jedem Anstieg der Zahl ausgegrenzter Bürgerinnen und Bürger – ob Staatsangehörige oder nicht – nachzugehen.