Die Rechte von LGBTI‑Personen sind Menschenrechte! Gemäß den internationalen Menschenrechtsstandards hat jede Nation die Pflicht, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI‑Personen) vor Folter, Diskriminierung und Gewalt zu schützen. In der Europäischen Union sind der Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der Schutz von Minderheitenrechten und eine Rechtsgrundlage für die Bekämpfung von Diskriminierung in den Europäischen Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt.

Für die S&D‑Fraktion im Europäischen Parlament ist die Förderung dieser Grundsätze vorrangig. LGBTI‑Personen sollten in allen Lebensbereichen dieselben Rechte, Pflichten und Chancen haben wie alle anderen Personen in der EU und gleichermaßen geschützt werden.

Im Jahr 2013 nahm der Rat Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen[1] (LGBTI‑Personen) mit Blick auf die Beziehungen zu Drittländern an. Der Rat hat jedoch noch kein entsprechendes Dokument zur Situation in der Europäischen Union angenommen.

Im Dezember 2015 veröffentlichte die Kommission eine „Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI“. Diese Liste stellt zwar eine gute Ausgangsbasis dar, entspricht allerdings nicht der schon seit langem von der S&D‑Fraktion geforderten umfassenden Strategie für die Gleichstellung von LGBTI‑Personen. Die Prioritäten der S&D‑Fraktion fanden zuletzt im Bericht Lunacek Berücksichtigung, der im Februar 2014[2] im Plenum angenommen wurde.

Die S&D-Fraktion fordert, dass jetzt gehandelt wird. Wir fordern eine ehrgeizige EU‑Gesetzgebungsagenda, mit der gleiche Rechte und Chancen für alle Bürger und eine ordnungsgemäße Umsetzung der für LGBTI‑Personen relevanten EU‑Rechtsvorschriften garantiert werden. Die S&D‑Fraktion stellt die Kohärenz ihrer Arbeit ebenfalls dadurch sicher, dass die Geschäftsordnung des EP zur Förderung der Rechte von LGBTI‑Personen verwandt wird, und zwar insbesondere in Fällen von Hassreden und Diskriminierung. In Studien und Berichten – z. B. in Studien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und in Eurobarometer‑Studien – wird dargelegt, dass hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte von LGBTI‑Personen und der Unterstützung durch die Öffentlichkeit in zahlreichen Mitgliedstaaten noch Verbesserungsbedarf besteht.



[1] Angenommen anlässlich der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 24. Juni 2013 in Luxemburg.

[2] „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“, angenommen am 4. Februar 2014 (P7_TA(2014)0062).