In den frühen Morgenstunden hat die EU eine Einigung über ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt erzielt. Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates verständigten sich auf ein neues EU-Gesetz, das zunächst von der Sozialdemokratischen Fraktion gefordert und dann entscheidend mitgestaltet wurde. Wir begrüßen den breiten Geltungsbereich der Verordnung, die alle in Zwangsarbeit hergestellten Produkte einbezieht, wie auch die klaren Bestimmungen zur Bekämpfung staatlich verordneter Zwangsarbeit. Durch das gute institutionelle Gleichgewicht zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Verordnung wird sichergestellt, dass die EU bereit ist, die weltweite Führerschaft in dem Bereich zu übernehmen.
Die Sozialdemokratische Fraktion hat diesen Kampf zur Schaffung eines robusten Instruments initiiert, das die Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit in den EU-Markt verbietet. Die Verhandlungsführer der S&D-Fraktion konnten wirksame Bestimmungen durchsetzen, die dazu dienen, vor Ort Informationen zu sammeln und gegen Unternehmen oder Drittländer vorzugehen, die die Zusammenarbeit verweigern. Ferner wurden die Institutionen dazu verpflichtet, ausreichende Ressourcen zur Durchsetzung der Verordnung bereitzustellen.
Nach den neuen Regeln wird die Kommission in der Lage sein, bei Zwangsarbeit außerhalb der Europäischen Union Untersuchungen durchzuführen, während die Mitgliedstaaten für Ermittlungen innerhalb der EU zuständig sind.
Maria-Manuel Leitão-Marques, sozialdemokratische Mitberichterstatterin für das Verbot von Zwangsarbeit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sagte:
„Die heutige Einigung gibt der Europäischen Union endlich ein Instrument an die Hand, das dafür sorgt, dass Produkte aus Zwangsarbeit nicht auf den EU-Binnenmarkt gelangen. Dies war eine der Kernforderungen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament in dieser Legislaturperiode. Sie ist ein Sieg für unsere Fraktion und für uns alle!
Die Häufung von Produkten auf unserem Markt, die aus Zwangsarbeit herrühren, wird immer offensichtlicher. Dies gilt vor allem für Waren aus uigurischer Zwangsarbeit. Das ist unannehmbar. Wir können nicht länger die Augen davor verschließen, was in unseren Lieferketten vor sich geht. Wir kämpfen für eine EU, die die Menschen und ihre Würde nicht außer Acht lässt. Es ist daher höchste Zeit, diese Form der modernen Sklaverei zu beenden.
Das neue Gesetz ist nicht unternehmens-, sondern produktbezogen, was bedeutet, dass alle Unternehmen das Verbot umsetzen müssen, falls in ihrer Lieferkette Zwangsarbeit entdeckt wird. Dies ist definitiv eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die unlauterem Wettbewerb durch Firmen ausgesetzt sind, die Zwangsarbeit einsetzen.“
Raphaël Glucksmann, sozialdemokratischer Schattenberichterstatter für die Verordnung im Ausschuss für internationalen Handel, meinte:
„Die Sozialdemokratische Fraktion ist heute zurecht sehr stolz. Nach Jahren der gesellschaftlichen Mobilisierung und politischer Kämpfe und nach Monaten schwieriger Verhandlungen haben wir nun endlich eine Einigung über das erste europäische Gesetz zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Wir hatten dies als Fraktion gefordert und danach den Prozess im Parlament angeführt – nun haben wir eine Einigung dazu. Weltweit werden 28 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen, und das Mindeste, was wir tun können, um dies zu beenden, ist, die Produkte dieser Versklavung von unserem Markt zu verbannen. In unseren europäischen Läden darf es keinen Platz für Waren geben, die durch uigurische oder irgendeine andere Zwangsarbeit befleckt sind!
Besonders wichtig ist, dass wir spezielle Bestimmungen zu staatlich verordneter Zwangsarbeit durchsetzen konnten. Eine späte Offensive seitens der französischen Regierung hat zu einer problematischen Ausnahmeregelung für kritische Lieferketten geführt, wir haben jedoch dafür gestritten, den Schaden zu begrenzen.
Unsere Zielsetzung war, ein entsprechendes Gesetz noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Wir fordern die Mitgliedstaaten nun dringend dazu auf, die mit dem belgischen Ratsvorsitz erzielte Vereinbarung – anders als bei der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit – zu respektieren und das neue Gesetz so schnell wie möglich fertigzustellen. Unser Kampf gegen Zwangsarbeit geht weiter!“
Hinweis für die Redaktion:
Im Jahr 2021 waren weltweit schätzungsweise knapp 28 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen – drei Millionen mehr als 2016. Dieses neue Gesetz gibt der Europäischen Union endlich ein wirksames Instrument an die Hand, das helfen soll, Zwangsarbeit zu beenden.
Die Vereinbarung muss noch vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Rat der Mitgliedstaaten bekräftigt werden.