Das Europäische Parlament nahm heute ein Paket von Maßnahmen an, die Europas Datenschutzgesetze endlich in das 21. Jahrhundert bringen sollen. Das Paket enthält zwei Elemente: Das eine umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Industrie und die Regierungen, das zweite betrifft Daten, die von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden genutzt werden.

Die Vizevorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Marju Lauristin, die im Parlament für das Gesetzespaket verantwortlich war, sagte dazu:

„Diese neuen Gesetze gewährleisten einen starken Schutz für alle EU-Bürger, was die Nutzung ihrer Daten durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden betrifft. Das ist deshalb wichtig, weil eine unkorrekte Behandlung der Daten von Verdächtigen, Zeugen oder Opfern ihre Sicherheit, aber auch ihr Recht auf Privatheit oder auf einen fairen Gerichtsprozess beeinträchtigen könnte. Erstmals haben wir jetzt klare, strenge Gesetze, die vorschreiben, wie Strafverfolgungsbehörden auf persönliche Daten zugreifen und sie nutzen können, und die für alle Bürgerinnen und Bürger der EU gleichermaßen gelten. Alle Polizeikräfte in Europa müssen jetzt das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten uneingeschränkt achten.

Die wichtigste Lehre aus den tragischen Ereignissen in Paris und Brüssel ist nicht, dass wir nicht genug Informationen über Terrorverdächtige haben, sondern dass diese Informationen von den nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht wirksam genutzt oder geteilt werden. Das heute verabschiedete Gesetzespaket kann eine wichtige Rolle dabei spielen, diesen Zustand zu verbessern. Erstmals hat die EU harmonisierte Regeln, die den Informationsaustausch zwischen den Ländern erleichtern und dazu beitragen werden, sicherzustellen, dass die nationalen Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen Informationen über Tatverdächtige verfügen, die in Terrorismus oder grenzübergreifende Verbrechen verwickelt sind.“

Birgit Sippel, sozialdemokratische Fraktionssprecherin für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, fügte hinzu:

„Als wir zuletzt 1995 unsere Datenschutzgesetze aktualisiert haben, hatte nur ein Bruchteil der Europäerinnen und Europäer Zugang zum Internet. Es gab weder Facebook noch Google, und Ideen wie Online-Banking oder die Stimmabgabe im Internet schienen weit entfernt. Jetzt berührt das Internet fast alle Aspekte unseres Lebens, und immer größere Mengen an persönlichen Daten stehen im Internet. Wie diese Daten genutzt und verarbeitet werden, ist für uns alle von grundlegender Bedeutung.

Deshalb ist dieses Paket so wichtig. Es bringt unsere Datenschutzgesetze endlich ins 21. Jahrundert und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten zurück. Außerdem bedeutet es, dass wir erstmals harmonisierte Datenschutzbestimmungen in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.

Die Inhalte der neuen Datenschutzverordnung zeigen, dass es uns mit dem Schutz der Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger im digitalen Zeitalter ernst ist. Unternehmen oder öffentliche Behörden, die große Datenmengen verarbeiten, müssen in Zukunft einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um sicherzustellen, dass sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Und was noch wichtiger ist: Die Verordnung enthält schwere Strafen für Unternehmen, die gegen das neue Gesetz verstoßen, mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 4% ihres jährlichen Gesamtumsatzes.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland