Jede dritte Frau in der EU hat seit ihrem 16. Lebensjahr schon einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. Jede zweite Frauen kann von sexueller Belästigung berichten. Geschlechtsspezifische Gewalt, sexualisierte Gewalt und häusliche Gewalt stellen in Europa die häufigsten Verletzungen der Frauenrechte dar. Diese groben Menschenrechtsverstöße sind kriminelle Handlungen, die sich überwiegend gegen Frauen richten. Nach Ansicht der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament sind dies Straftaten, die nicht ungestraft bleiben dürfen.

Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) haben sich heute klar zu der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der EU positioniert. Nachdem es die nationalen Regierungen in diesem Monat versäumt haben, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Vergewaltigung in die Position des Rates aufzunehmen, haben EU-Abgeordnete nun die klare Botschaft ausgesandt, dass all diese Handlungen in jedem EU-Mitgliedstaat rechtlich als Vergewaltigung klassifiziert werden müssen. Gesetze geben Leitlinien für Einstellungen und Verhaltensweisen in der Gesellschaft vor, weshalb das EU-Recht deutlich machen muss, dass Sex ohne Zustimmung einer Vergewaltigung gleichkommt. Die Verhandlungen mit dem Rat über die Richtlinie können nach der Abstimmung im Plenum beginnen, die für Juli anberaumt ist.

Evin Incir, sozialdemokratische Mitberichterstatterin im Justizausschuss des Europäischen Parlaments, sagte:

„Frauen sind in jeder Lebenslage, sowohl offline als auch online, in jedem Winkel Europas aufgrund ihres Geschlechts Gewalt und Missbrauch ausgesetzt. Mit der heutigen Abstimmung ist die EU neuen Rechtsvorschriften, die der Gewalt gegen Frauen ein Ende bereiten sollen, einen Schritt nähergekommen. Dies sendet ein klares Signal an Frauen in ganz Europa, dass wir auf ihrer Seite stehen. Leider steht uns in den Verhandlungen mit dem Rat noch ein ziemlicher Kampf bevor. Es ist völlig inakzeptabel, dass die nationalen Regierungen den Kommissionsvorschlag verwässert und die Kriminalisierung der Vergewaltigung aus dem Entwurf entfernt haben. Es wäre eine unverzeihliche Kränkung aller Opfer, wenn die Richtlinie keine Mindestvorschriften zur Vergewaltigung enthalten würde. Wir sagen dem Europäischen Rat den Kampf an, damit er seinen Standpunkt revidiert, sodass wir allen Opfern die Stimme geben können, die durch geschlechtsspezifische Gewalt zum Schweigen gebracht werden soll.“

Pina Picierno, sozialdemokratische Schattenberichterstatterin im Ausschuss für Frauenrechte, meinte:

„Die heutige Abstimmung ist ein echter Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Das Parlament hat sich über viele Jahre hinweg für einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung dieser gesellschaftlichen Tragödie stark gemacht; nun haben wir nach monatelanger Arbeit endlich einen ambitionierten Standpunkt für unsere Verhandlungen mit dem Rat. Der heute von uns verabschiedete Text ist extrem ausgereift und enthält verschiedene Aspekte, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausreichend behandelt wurden, etwa die Frage der sekundären Viktimisierung und den Schutz von Kindern, die Zeugen von Gewalt in Paarbeziehungen geworden sind. Wir sind entschlossen, bei den Verhandlungen mit dem Rat unsere ambitionierten Ziele in den kommenden Monaten weiterzuverfolgen und die beachtlichen Erfolge zu verteidigen, die wir mit der heutigen Abstimmung erzielt haben.“

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Schweden
Mitglied
Italien
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