Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament verdammt und verurteilt aufs Allerschärfste die Wiederaufnahme von Hinrichtungen auf Bundesebene durch die Vereinigten Staaten.

Nach einer Unterbrechung von 17 Jahren hat Präsident Trump beschlossen, diese eingestellte Praxis wieder aufzunehmen, und zwar während der Übergangsperiode bis zur Amtseinführung des gewählten Präsidenten Biden am 20. Januar. Diese beispiellose Aktion muss gestoppt werden.

Die Vorsitzende der S&D Fraktion, Iratxe García, sagte dazu:

„Wir, die Sozialdemokratische Fraktion, bekräftigen unsere entschiedene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und fordern ihre weltweite Abschaffung. Verbrecher müssen zur Verantwortung gezogen werden. Doch die Erfahrungen in Ländern, die dieses grausame Instrument verteidigen, haben gezeigt, dass die Todesstrafe keinen Beitrag zu einer sichereren Gesellschaft leistet. Im Gegenteil, die Todesstrafe als Bestrafung hält einen Kreislauf der Gewalt aufrecht.

Die jüngste Entscheidung von Präsident Trump ist ein Akt der Grausamkeit. Wir ermutigen die neue Regierung, die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu unterstützen.“

Isabel Santos, Menschenrechtssprecherin der S&D Fraktion, fügte hinzu:

„In diesem Jahr gab es die höchste Zahl von Hinrichtungen seit 1896. Das ist beschämend. Zuzulassen, dass das in den ersten Wochen des nächsten Jahres weitergeht, da vor dem Amtsantritt des neuen Präsidenten drei weitere Hinrichtungen angesetzt sind, ist etwas noch nie Dagewesenes und völlig inakzeptabel.

Die Todesstrafe schreckt nicht vor Verbrechen ab und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ich habe mich stets lautstark für ihre weltweite Abschaffung eingesetzt, nicht nur aus diesen Gründen, sondern auch, weil die Todesstrafe oft als politische Waffe benutzt wird und gegen Minderheiten und ärmere Bevölkerungsschichten sehr diskriminierend sein kann.“

Hinweis für die Redaktion:

Die S&D Fraktion hat sich in mehreren Abstimmungen im Europäischen Parlament und durch die Unterstützung der zahlreichen Instrumente der internationalen Gemeinschaft gegen die Todesstrafe für deren Abschaffung eingesetzt. Zu diesen Instrumenten zählen unter anderem das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe und das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe in allen Fällen.

Beteiligte Abgeordnete
Vorsitzende
Spanien
Mitglied
Portugal
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