Das Europäische Parlament plant, morgen den Austritt der EU aus dem Vertrag über die Energiecharta* zu billigen.
Die S&D-Fraktion war federführend bei dem Prozess, der sicherstellen soll, dass die EU nicht an einen Vertrag gebunden ist, der ihren Klimazielen und Investitionsbestimmungen widerspricht. Auch nach seiner jüngsten Modernisierung wird der Vertrag weder dem Green Deal der EU noch den internationalen Klimazielen, darunter dem Pariser Abkommen, gerecht. Er schützt nämlich nach wie vor Investitionen in fossile Brennstoffe. Nach den weiterhin geltenden Regeln des Energiecharta-Vertrags können Energieunternehmen Regierungen verklagen, etwa wenn eine Regierung entscheidet, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu beschränken.
Inmaculada Rodríguez-Piñero, Sprecherin der S&D-Fraktion für internationalen Handel, sagte:
„Besser spät als nie! Die EU steigt nun endlich aus dem nicht mehr zeitgemäßen Vertrag über die Energiecharta aus. Die S&D-Fraktion stellte sich an die Spitze des Verfahrens, weil wir glauben, dass der Vertrag trotz seiner Reformen auch weiterhin den Kampf gegen den Klimawandel und die ökologische Wende gefährdet. Vor allem behindert er die Bemühungen, fossile Brennstoffe hinter uns zu lassen, und lässt die Tür für unnötige und kostspielige private Schiedsverfahren offen.
Wir bedauern, dass kein koordinierter Austritt aller EU-Mitgliedstaaten aus dem Energiecharta-Vertrag, wie von uns gefordert, möglich ist, da einige EU-Länder an dem Vertrag festhalten wollen. Wir als Sozialdemokratische Fraktion werden weiter daran arbeiten, unsere Abkommen an den Kampf gegen den Klimawandel anzupassen und moderne, transparente Regeln für die Streitbeilegung zu entwickeln.“
Jens Geier, sozialdemokratischer Verhandlungsführer im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, fügte hinzu:
„Es war höchste Zeit für die EU, aus dem Energiecharta-Vertrag auszusteigen. Unsere Union hat sich zum Einsatz erneuerbarer Energien verpflichtet – ein Ziel, dessen Erreichen der Vertrag behindert. Er steht im Widerspruch zu den strategischen Interessen unserer Industrie und unserer Bürgerinnen und Bürger, die darin bestehen, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Drittländern deutlich zu verringern. In einer turbulenten Welt, in der die EU autonomer werden will, besteht unsererseits kein Interesse mehr an einer Bindung an diesen überholten internationalen Vertrag.“
* Hinweis für die Redaktion:
Das internationale Abkommen, das 1998 in Kraft getreten ist, war ursprünglich dazu gedacht, Investitionen im Energiesektor zu schützen. Es enthält unter anderem Bestimmungen zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Laut dem Vertrag über die Energiecharta können Unternehmen Regierungen, die ihre Investitionspläne vereiteln, auf Schadenersatz verklagen. Dies geschieht mithilfe eines privaten Schiedsmechanismus, der sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegung. Dadurch ist es Umweltverschmutzern möglich, Klimaschutzmaßnahmen in nicht öffentlichen Gerichtsverfahren anzufechten, was sich abschreckend auf die Gestaltung der Klimapolitik auswirkt.