Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, neue Vorschläge für den Schutz von Informanten (‚Whistleblowers‘) in der EU vorzulegen, die rechtswidrige oder unethische Aktivitäten aufdecken.

Evelyn Regner, sozialdemokratische Fraktionssprecherin für Rechtsangelegenheiten, sagte dazu:

„Die Enthüllungen aus den Panama Papers haben erneut gezeigt, welch wichtige Rolle Whistleblowers in unseren Gesellschaften spielen. Leute, die illegale Aktivitäten oder Verfehlungen von Regierungen und Unternehmern aufdecken, sollten nicht verfolgt, sondern gefeiert werden. Sie helfen, sicherzustellen, dass die Mächtigen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei riskieren sie oft ihren eigenen Job, ihre Karriere und sogar ihre Freiheit. Daher ist es unerlässlich, dass Personen, die für das Gemeinwohl handeln, durch das EU-Recht angemessen geschützt werden.

Die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt einen eindeutigen Rechtsrahmen, der garantiert, dass Personen, die gesetzeswidrige oder unethische Aktivitäten aufdecken, vor Vergeltung oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden. Wir fordern die Kommission auf, dies als Angelegenheit von hoher Dringlichkeit zu behandeln und so bald wie möglich neue Vorschläge vorzulegen.“

Sergio Cofferati, Koordinator der S&D Fraktion für den Bericht über Geschäftsgeheimnisse, über den morgen im Europaparlament abgestimmt wird, sagte:

„Einige Fraktionen und Journalisten kritisieren, dass dieses neue Gesetz genutzt werden könnte, um Arbeitnehmer und Journalisten davon abzuhalten, Missetaten am Arbeitsplatz zu enthüllen. Wir müssen sehr klar sein: Sowohl Informanten als auch Journalisten sind vom Geltungsbereich dieses Gesetzes eindeutig ausgenommen. Stünde das nicht ganz klar im Text, würden wir nicht dafür stimmen. Die Ausnahme besagt ausdrücklich, dass das nicht nur für jene gilt, die illegale Aktivitäten aufdecken, sondern auch ordnungswidriges Verhalten oder eine strafbare Handlung, sofern sie zum Schutz des allgemeinen öffentlichen Interesses handelten.

Es reicht aber nicht, dass Whistleblower von diesem spezifischen Gesetz ausgenommen werden, da wir gesehen haben, dass sie immer noch nach verschiedenen nationalstaatlichen oder EU-Gesetzen verfolgt werden können. Deshalb muss die Kommission neue Vorschläge vorlegen, die ganz konkret dazu dienen, zu garantieren, dass Personen, die Verfehlungen aufdecken, in der EU voll und ganz geschützt sind.“

Redaktionshinweis

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