Das Europäische Parlament stimmte heute für eine Vereinbarung mit dem EU-Rat über die Aktualisierung der bestehenden Richtlinie über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten. Bislang galt das Gesetz nur für das klassische Fernsehen und Mediendienste auf Abruf. In Zukunft regelt es alle audiovisuellen Medien einschließlich Videodienste im Internet.

Die Überarbeitung bringt einen stärkeren Schutz für Minderjährige vor gewalttätigen oder schädlichen Inhalten und Hassreden, und zwar durch die Festlegung einer klaren Verantwortlichkeit für Videoplattformen (z.B. YouTube) und soziale Medien (z.B. Facebook und Instagram).

Der Kompromiss garantiert zudem einen barrierefreien Zugang zu Online-Diensten, einen 30%-Mindestanteil für europäische Werke in Katalogen von Videodiensten auf Abruf, eine eindeutige Kennzeichnung von europäischen Werken in Streaming-Diensten wie Netflix, und eine Transparenzverpflichtung für kommerzielle Kommunikation, Sponsoring und Produktplatzierung, z.B. in YouTube-Videos.

 

Die S&D Abgeordnete Petra Kammerevert sagte als eine der beiden Verhandlungsführerinnen des Europaparlaments für dieses Thema:

„Für uns war es besonders wichtig, die Schutzstandards für Online-Dienste an die Standards für traditionelle Fernsehsender anzugleichen, da sie heutzutage eine ähnliche Reichweite haben. Deshalb war die Angleichung der Transparenzvorschriften für die kommerzielle Kommunikation der Online-Kanäle ein entscheidender Aspekt der Verhandlungen.

Ehrgeizige Vorschriften hinsichtlich des barrierefreien Zugangs und der Medienkompetenzen zählten ebenso zu den Anliegen der Sozialdemokratischen Fraktion wie der Schutz von Minderjährigen im Internet. Die Reform garantiert, dass Minderjährige vor gefährlichen und nicht altersgemäßen Inhalten, die im Internet frei zugänglich sind, geschützt werden, z.B. durch die Einführung von Systemen zur Überprüfung des Alters.“

 

Die kulturpolitische S&D Fraktionssprecherin Silvia Costa sagte:

„Die Änderungen an der Richtlinie bringen sie auf den letzten Stand der Technologie und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die audiovisuelle Inhalte bereitstellen, vom traditionellen TV bis zu Abrufdiensten, Videoplattformen und sozialen Netzwerken.

Neben einem Mindestanteil von 30% für europäische Inhalte werden die Mitgliedsstaaten die Mediendienstleister jetzt verpflichten können, finanzielle Beiträge an nationale Fonds zu leisten oder direkt in Originalinhalte zu investieren, um eine bereits blühende Kulturindustrie zu stimulieren. Ich bin sehr glücklich darüber, dass unsere Vorschläge zum Schutz von Minderjährigen auf Online-Plattformen angenommen wurden.“

 

Hinweis für die Redaktion: Die Mitgliedsstaaten haben 21 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, nachdem diese veröffentlicht worden und in Kraft getreten ist.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland