Mit der starken Unterstützung der Sozialdemokratischen Fraktion wird das Europäische Parlament heute eine Entschließung annehmen, in der die Ausweitung des Geltungsbereichs der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte auf Korruptionshandlungen gefordert wird. Diese Sanktionen würden auf wirtschaftliche und finanzielle Befähiger von Menschenrechtsverletzungen abzielen. Die vom Rat im Dezember 2020 angenommene globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte ermöglicht es, auf Einzelpersonen oder Organisationen abzuzielen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen weltweit verantwortlich sind oder damit in Verbindung stehen. Darüber hinaus fordert die S&D Fraktion, bei der Beschlussfassung über Sanktionen im Rat das Prinzip der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit anzuwenden und das Europäische Parlament in den Prozess der Umsetzung und Überwachung der neuen Sanktionsregelung einzubeziehen.

Die S&D Abgeordnete Marie Arena, Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte und Mitberichterstatterin des Europaparlaments zu diesem Dossier, sagte dazu:

„Die neue globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte ist definitiv ein sehr willkommenes und wichtiges Instrument gegen Täter und schwere Menschenrechtsverletzer. Die Tatsache, dass Russland und China als Reaktion darauf Vergeltungsmaßnahmen ergriffen haben, um die EU davon abzuhalten, die Menschenrechte weltweit zu schützen, beweist nur die potenzielle Stärke dieses neuen Instruments. Angesichts der Tatsache, dass das Europäische Parlament und insbesondere sein Unterausschuss für Menschenrechte Ziel dieser Gegensanktionen sind, halte ich es für absolut legitim, den Rat aufzufordern, das Europäische Parlament in die Arbeiten im Zusammenhang mit dem EU-Sanktionsregime einzubeziehen.

Die Vergeltungsmaßnahmen sollten Europa nicht einschüchtern! Im Gegenteil. Dies zeigt, wie sehr die EU einen echten Einfluss auf der internationalen Bühne haben kann, wenn der politische Wille vorhanden ist. Wir fordern den Rat auf, bei Beschlüssen über Sanktionen die Einstimmigkeitsregel abzuschaffen. Wir müssen die Vetos einzelner Länder in der Außenpolitik überwinden, wenn wir wollen, dass die EU eine starke und bedeutungsvolle Stimme hat.“

Die S&D Abgeordnete Isabel Santos, Verhandlungsführerin über die globale Sanktionsregelung der EU, fügte hinzu:

„Die Sozialdemokratische Fraktion hat das neue EU-Sanktionsregime verteidigt und dafür gekämpft, weil wir der Ansicht sind, dass es unerlässlich ist, der Europäischen Union die geeigneten Instrumente zur Verteidigung ihrer Werte und zur weltweiten Förderung der Menschenrechte zur Verfügung zu stellen. Dies ist definitiv ein sehr positiver erster Schritt. Aber es ist nicht genug.

Was der EU fehlt, ist die Antikorruptionsregelung, wie sie in den USA, Kanada und Großbritannien existiert. Wir alle wissen, dass Korruption verheerende Auswirkungen auf die Situation der Menschenrechte haben kann und die Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Daher fordern wir, den Anwendungsbereich der derzeitigen EU-Sanktionsregelung auf Korruptionshandlungen auszudehnen, um gegen die wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen für Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Und schließlich möchten wir die Rolle des Parlaments stärken, auch beim Vorschlagen von Sanktionen und bei der Überprüfung ihrer Anwendung. Außerdem möchten wir, dass die Beschlüsse über Sanktionen mit qualifizierter Mehrheit und nicht nach dem lähmenden Einstimmigkeitsprinzip gefasst werden.“

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Belgien
Mitglied
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