Das Europäische Parlament hat heute ein neues digitales Vertragsrecht angenommen, indem es die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf überarbeitete und eine ganz neue Richtlinie über die Lieferung digitaler Inhalte beschloss. Die neuen Vorschriften werden auch gelten, wenn jemand ein Vertragsverhältnis für ein Produkt oder eine Dienstleistung eingeht und statt Geld seine oder ihre eigenen Daten zur Verfügung stellt.

Mit den sinkenden Kosten für elektronische Gadgets und dem wachsenden Markt für Big Data und gezieltes Marketing geben die Unternehmen immer mehr Verbrauchsgüter unentgeltlich her. Schon jetzt wird Unterhaltungselektronik teilweise zum Herstellungspreis oder darunter verkauft. Hauptzweck dieser ‚Werbegeschenke‘ ist die Sammlung und kommerzielle Verwertung der Nutzerdaten.

Evelyne Gebhardt, sozialdemokratische Verhandlungsführerin für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, sagte dazu:

„Nach intensiven Verhandlungen beschließen wir heute einen neuen Regelungsrahmen, der die Verbraucherrechte stärkt und die Rechtssicherheit erhöht. Er geht auf die drängendsten Probleme von Verbraucherverträgen im heutigen digitalen Umfeld ein, z.B. Software-Aktualisierungen, Veränderungen von Inhalten oder Dienstleistungen und Kündigungsverfahren.

Unser größter Triumph ist jedoch, dass Internet-Kunden künftig den gleichen Schutz genießen werden wie Offline-Kunden. So wird beispielsweise jemand, der digitale Musik vom Apple-Store oder von Amazon Music kauft, genau das gleiche Maß an Schutz haben wie jemand, der eine CD in einem Geschäft kauft.“

Die sozialdemokratische Vizevorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Lucy Anderson, fügte hinzu:

„Dieser neue Regelungsrahmen wird helfen, das kaputte aktuelle System zu richten. Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sind oft mit unlauteren Geschäftspraktiken und Vertragsbedingungen konfrontiert und haben keine Abhilfemöglichkeit bei fehlerhaften digitalen Inhalten wie Apps, Musik, Cloud-Dienste, Online-Spiele und Social Media. Diese Richtlinie gilt auch in Fällen, wo die Verbraucher im Gegenzug für Inhalte oder Dienstleistungen Daten bereitstellen. Künftig werden die Verbraucherschutzrechte also gelten, wenn ein Kunde einen Vertrag eingeht, indem er seine Daten zur Verfügung stellt oder mit Geld bezahlt.“