In der heutigen außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen gaben die Europaabgeordneten grünes Licht für die Änderung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments im Zuge einer Aktualisierung, die die Justiz stärken und den Kampf gegen Korruption im Europäischen Parlament verbessern soll.

Im Fall von Ermittlungen gegen Personen, die Immunität genießen, liegt es an der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), diese Immunität aufzuheben. Im Dezember 2022 beantragte der Europäische Generalstaatsanwalt die Aufhebung der Immunität von zwei Europaabgeordneten (Eva Kailli und Maria Spyraki), die unter Verdacht stehen, EU-Gelder im Bereich der Abgeordnetenentschädigung veruntreut zu haben.

Die Geschäftsordnung wird nach ihrer Verabschiedung im Plenum nächste Woche ein Verfahren aufweisen, das die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft, die im Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat, in vollem Umfang abbildet.

Gaby Bischoff, Vizevorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion und Berichterstatterin des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, sagte:

„In der kurzen Zeit seit ihrem Bestehen hat die Europäische Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen mögliche Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro aufgedeckt und damit bewiesen, dass sie im Kampf gegen die Veruntreuung von EU-Geldern eine wichtige Rolle spielt.

Die heute vorgeschlagenen Änderungen an der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments werden der Europäischen Generalstaatsanwalt helfen, ihre unverzichtbare Arbeit zur Untersuchung von Betrug und zum Schutz der Gelder der EU-Steuerzahlerinnen und -Steuerzahler fortzusetzen.

Wir erwarten, dass in der Kammer nächste Woche breite Einigkeit über die Annahme der Änderungen unserer internen Regeln herrschen wird, um für größere Gerechtigkeit in der EU zu sorgen.“

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzende
Deutschland