Das Europäische Parlament wird heute über die aktualisierte Durchsetzungsverordnung debattieren und morgen darüber abstimmen, wie in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten vereinbart. Dank dieser neuen Vorschriften wird die Kommission nach Abschluss eines Streitbeilegungsverfahrens Gegenmaßnahmen verhängen können, sobald sie von der Welthandelsorganisation (WTO) die Erlaubnis dazu erhalten hat.

Bernd Lange, sozialdemokratischer Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel, sagte dazu:

„Trumps Attacken auf das multilaterale Handelssystem haben für ein Durcheinander im Berufungsgremium der Welthandelsorganisation gesorgt, also in jener multilateralen Autorität, die über Handelsstreitigkeiten entscheidet. Statt das Risiko von Streitigkeiten einzugehen, die in der Leere eines nicht funktionierenden Berufungsgremiums angefochten werden, haben wir entschieden, zu handeln und unsere Durchsetzungsverordnung zu aktualisieren. Jetzt verfügen wir über ein Instrument, das es uns selbst unter den derzeitigen Umständen ermöglichen wird, Maßnahmen zu ergreifen und unsere Interessen zu verteidigen. Wir haben außerdem den Anwendungsbereich der Verordnung auf Dienstleistungen und Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums ausgeweitet.

Ebenso wichtig ist, dass wir die Kommission dazu verpflichten konnten, ein Instrument vorzulegen, um Versuchen entgegenzuwirken, die EU oder ihre Mitgliedsstaaten zu bestimmten Handlungen zu zwingen. Zu guter Letzt unterstreicht die Verordnung, wie wichtig es ist, unsere Freihandelsabkommen in ihrer Gesamtheit durchzusetzen, und dass es die Aufgabe der Kommission ist, die Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung energisch durchzusetzen.

Die EU bekennt sich nach wie vor zur multilateralen Streitbeilegung, zu einem auf Regeln beruhenden Handelsansatz und zu einer Reform des Streitbeilegungsmechanismus der Welthandelsorganisation und ihres Berufungsgremiums. Sollte die Europäische Union jedoch gezwungen sein, ihre Handelsinteressen zu verteidigen, so verfügen wir jetzt über ein geeignetes Instrument dafür.“

Hinweis für die Redaktion:

Im Dezember 2019 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Durchsetzungsverordnung vor. Dabei handelt es sich um ein selten verwendetes Instrument, das es der EU erlaubt, Handelszugeständnisse an Handelspartner auszusetzen, die ihren Verpflichtungen in bilateralen und multilateralen Handelsabkommen nicht nachkommen. Die überarbeitete Verordnung ändert die seit 2014 geltende und bietet einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte der EU im Rahmen internationaler Handelsübereinkünfte.

Die geltende Verordnung stellt eine Grundlage im EU-Recht für die Verhängung von Gegenmaßnahmen dar und erfordert, dass ein Streitfall alle WTO-Verfahren einschließlich der Berufungsphase durchläuft, bevor die EU reagieren kann. Das Fehlen eines funktionierenden WTO-Berufungsgremiums ermöglicht es WTO-Mitgliedern, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen und einer verbindlichen Entscheidung zu entkommen, indem sie einfach Rechtsmittel gegen einen WTO-Panelbericht einlegen.

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