Heute hat das Europäische Parlament in seiner Schlussabstimmung über verbindliche Ziele zur Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts in Unternehmensvorständen in Europa entschieden.

Die von den sozialdemokratischen Abgeordneten Evelyn Regner und Lara Wolters ausverhandelte Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten wird ein offenes und transparentes Verfahren einführen, um bis zum Jahr 2026 einen Frauenanteil von mindestens 40% in nicht geschäftsführenden Aufsichtsräten von EU-Unternehmen zu erreichen. Für Mitgliedsstaaten, die Quoten sowohl in geschäftsführenden als auch in nicht geschäftsführenden Aufsichtsräten einführen, liegt die allgemeine Mindestanforderung bei 33%. Außerdem müssen die Mitgliedsstaaten ein Strafsystem für Unternehmen einrichten, die die neuen Bestimmungen nicht erfüllen.

Die Abstimmung über die Gleichstellung der Geschlechter unter nicht geschäftsführenden Direktoren von börsennotierten Unternehmen fand heute Mittag in einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung statt. In der Plenarsitzung nächste Woche wird das Europäische Parlament die abschließende Debatte über die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten führen, bevor sie am Mittwoch zum Gesetz gemacht wird.

Die Sozialdemokratin Evelyn Regner, Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten im Ausschuss für Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung, sagte dazu:

„Das ist ein großer Erfolg für die Sozialdemokratische Fraktion, die seit über einem Jahrzehnt  dieses wegweisende Gesetz zur Verbesserung der Geschlechtergleichstellung sowohl unter nicht geschäftsführenden als auch unter geschäftsführenden Mitgliedern in Aufsichtsräten von Unternehmen in der EU gefordert und die Verhandlungen darüber geführt hat. Es ist aber auch ein großer Vorteil für europäische Unternehmen, denn die erfolgreichsten Firmen sind jene mit der größten Vielfalt in ihren Leitungsgremien. Ihre Perspektive erweitert sich, ihre Unternehmenskultur verändert sich zum Besseren. Die neuesten Daten des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen bestätigen, dass nur verbindliche Maßnahmen die Spielregeln zugunsten der Frauen verändern.“

Lara Wolters, sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Parlaments zur Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten im Rechtsausschuss, sagte:

„Trotz jahrelanger Blockaden haben die EU-Regierungen endlich unseren ehrgeizigen Vorschlägen zugestimmt, die die Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter in allen 27 Mitgliedsstaaten gleichzeitig vorantreiben werden. Die verbindlichen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten werden nicht nur dazu führen, dass europäische Unternehmen in den Spitzenpositionen vielfältiger besetzt sind, sondern auch mehr Frauen im Management und insgesamt bewirken. Entscheidungsfindungen durch vielfältigere Gremien sind gut für Unternehmen, gut für die Gesellschaft und gut für Frauen.“

Hinweis für die Redaktion:

Heute sind nur 30,6% der Vorstandsmitglieder in den größten börsennotierten Unternehmen der EU Frauen, mit wesentlichen Unterschieden zwischen den Mitgliedsstaaten (von 45,3% in Frankreich bis 8,5% in Zypern).

Derzeit haben nur sieben Mitgliedsstaaten verbindliche Rechtsvorschriften für Frauen in Aufsichtsräten, neun Mitgliedsstaaten haben überhaupt keine Maßnahmen und zehn haben nur „weiche“ Maßnahmen.

Die Zahlen zeigen, dass staatliches Handeln etwas bewirkt: Ausgehend von einem ähnlichen Niveau (13%) stieg der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten in den Ländern, die gesetzliche Maßnahmen ergriffen haben, auf 36,4 % (+ 23,0%), in Ländern, die sanfte Maßnahmen ergriffen haben, auf 30,3 % (+ 17,3%) und in jenen Ländern, die keine Maßnahmen ergriffen haben, auf nur 16,6% (+ 2,8%).

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Österreich
Mitglied
Niederlande
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