Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat heute über die EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug abgestimmt.

Die künftige Verordnung legt die Sicherheitsanforderungen fest, die für Spielwaren auf dem EU-Markt gelten, gleich ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt werden. Zu den wichtigsten Schwerpunkten der Verordnung zählt ein Verbot der Verwendung chemischer Substanzen, die sich für Kinder als giftig erwiesen haben.

Dank der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament soll der angenommene Text nicht nur Kinder unter 14 Jahren schützen, sondern auch Erwachsene, die mit ihnen spielen. Weitere Kernpunkte der Verordnung sind die geistige Gesundheit und kognitive Entwicklung von Kindern, die digital vernetzte Spielwaren benutzen, und die Begrenzung des maximalen Lärmpegels von Spielzeug, um Hörschäden bei Kindern zu vermeiden.

Brando Benifei, sozialdemokratischer Schattenberichterstatter für die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug, sagte:

„Spielzeug trägt in hohem Maße zur kindlichen Entwicklung bei, dabei können wir nicht zulassen, dass Kinder durch Spielwaren gefährdet werden, die auf dem EU-Markt landen.

Die Sicherheit von Kindern hat für uns oberste Priorität. Die Sozialdemokratische Fraktion hat dazu beigetragen, dass das Vorsorgeprinzip – also präventive Maßnahmen zur Vermeidung potenziell gravierender Gesundheitsschäden – im Mittelpunkt dieses wichtigen Gesetzes steht.

Die Digitalisierung hat unseren Alltag definitiv verändert und sie beeinflusst auch die Entwicklung unserer Kinder. Deshalb haben wir darauf gedrängt, dass die Hersteller von digital vernetzten Spielwaren wie Uhren, Tablets oder Lernrobotern das Risiko für die geistige Gesundheit und kognitive Entwicklung von Kindern berücksichtigen müssen. Ferner müssen sie sicherstellen, dass die Produkte, die sie auf den Markt bringen, nicht nur den höchsten Sicherheitsstandards genügen, sondern auch den Datenschutznormen.

Sobald die geplante Verordnung in Kraft tritt, gilt für Spielzeuge, die der geltenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 entsprechen, eine Übergangsfrist, bevor sie vom EU-Binnenmarkt genommen werden müssen. Wir bedauern, dass die Übergangsfrist für diese Spielwaren trotz der Bemühungen der S&D-Fraktion, sie auf 30 Monate zu begrenzen, auf Druck des rechten Flügels nun doch 50 Monate betragen soll.“ 

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiter
Mitglied
Italien
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