Das Europäische Parlament nahm heute einen Gesetzesvorschlag an, der es Bürgerinnen und Bürgern sowie Kleinbetrieben einfacher machen wird, Geld einzufordern, das ihnen in anderen EU-Mitgliedsstaaten geschuldet wird.

Die sozialdemokratische Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Lidia Geringer de Oedenberg, sagte dazu:

„Die Reform des Verfahrens für geringfügige Forderungen mag derzeit nicht das dringlichste Thema sein, aber die heutige Abstimmung hat erhebliche praktische Auswirkungen für Europas Bürger und Unternehmen. Wer bisher ein fehlerhaftes Produkt oder eine mangelhafte Dienstleistung in einem anderen Land gekauft hat, muss möglicherweise einen Haufen Papierkram erledigen oder sogar in das entsprechende Land reisen, wenn der Fall vor Gericht endet. Diese Gesetzgebung soll das korrigieren, indem sie den einforderbaren Betrag auf 5000 Euro mehr als verdoppelt und ein vereinfachtes Verfahren schafft, um Ansprüche zu erheben.

Diese Vorschläge sollten das gesamte Bagatellverfahren für die Bürger wesentlich billiger und einfacher machen. Selbst in Fällen, wo ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, ermutigen und unterstützen sie den Einsatz von Videokonferenzen, um zu verhindern, dass eine der Parteien in einen anderen Mitgliedsstaat reisen muss. Zudem wird gefordert, dass die Gerichtskosten in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des Streitwerts stehen sollen. Letztlich sollte dies das Vertrauen der Verbraucher in den Kauf von Produkten aus anderen EU-Ländern erhöhen und es kleinen Unternehmen erleichtern, im Ausland tätig zu sein – und das wird allen zugutekommen.“