Die sozialdemokratischen Mitglieder der Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten unterstützten heute die Überarbeitung einer EU-Richtlinie zur Verstärkung des Kampfes gegen Geldwäsche in kriminellen Aktivitäten und gegen die Terrorismusfinanzierung. Dabei drängten sie mit Erfolg auf sehr ehrgeizige Bestimmungen. Dazu zählen unter anderem mehr Transparenz in der Frage der tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen oder Stiftungen und der rechtliche Schutz für Whistleblower. Zudem ebneten die Abgeordneten den Weg für eine europäische Zentralstelle zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen. Die Überarbeitung wurde nach den Terroranschlägen in Paris und den Enthüllungen durch die ‚Panama Papers‘ eingeleitet.

Der Koordinator der Sozialdemokratischen Fraktion im Wirtschafts- und Währungausschuss, Peter Simon, sagte dazu:

„Die Panama Papers haben gezeigt, dass der Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung nur durch Transparenz zum Erfolg führen kann, weil sich die Verschleierungsindustrie und ihre Kundschaft vor niemandem mehr fürchten als vor der Öffentlichkeit. Deshalb darf es bei der Transparenz keine halben Sachen geben. Die Informationen über die wahren Profiteure von nicht transparenten Unternehmensstrukturen und Briefkastenfirmen müssen für alle verfügbar sein und nicht nur für einen ausgewählten Kreis. Halbtransparenz hilft nur denen, gegen die wir vorgehen wollen. Deshalb werden wir bei den bevorstehenden Verhandlungen von unserem Null-Toleranz-Standpunkt nicht abweichen.

Ein öffentliches Register muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da Immobilien immer öfter für Geldwäsche genutzt werden, brauchen wir in der EU auch ein vernetztes Immobilienregister. Ansonsten endet der Kampf gegen Geldwäsche bereits an unseren nationalen Grenzen.“

Die Verhandlungsführerin der S&D Fraktion im Ausschus für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Ana Gomes, fügte hinzu:

„Die Panama Papers haben sehr komplizierte Eigentümerstrukturen ans Licht gefördert, die genutzt werden, um kriminelle Aktivitäten oder Steuerhinterziehung zu verbergen. Wir brauchen mehr Transparenz. Wir müssen wissen, wer Unternehmen und Stiftungen tatsächlich besitzt und welche Geschäfte damit betrieben werden. Wir schlagen einen verstärkten Zugang zu Informationen bezüglich der tatsächlichen Eigentümerschaft von Unternehmen und Stiftungen vor. Bislang ist dieser Zugang auf die zuständigen Behörden ‚mit einem legitimen Interesse‘ beschränkt, aber mit unserem Vorschlag werden auch Journalisten und insbesondere Whistleblower auf die in den nationalen öffentlichen Registern enthaltenen Informationen uneingeschränkt zugreifen können.

Im Interesse der Bekämpfung von Offshore-Aktivitäten und Geheimniskrämerei werden auch ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind, die Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer respektieren müssen. Um ein großes Schlupfloch in den geltenden Rechtsvorschriften zu schließen, hat die Sozialdemokratische Fraktion auch die Einführung von Sanktionen wie etwa die Beendigung der Geschäftsbeziehung vorgeschlagen, die in Fällen angewendet werden sollen, wo die wirtschaftlichen Eigentümer nicht ermittelt werden können.

Zudem setzen wir uns für eine umfassendere Definition des wirtschaftlichen Eigentums ein. Jede Person oder jedes Unternehmen mit mindestens 10% Aktienbesitz – statt der konservativen 25% – muss als wirtschaftlicher Eigentümer betrachtet werden.

Darüber hinaus fordern wir die EU-Mitgliedsstaaten auf, Hinweisgeber, die einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden, rechtlich zu schützen. Diese Personen, die sich im Interesse der Öffentlichkeit oft selbst opfern, müssen vor feindlichen Drohungen oder Disziplinarmaßnahmen beschützt werden.

Wir schlagen vor, den Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen, die jede verdächtige Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufspüren, zu intensivieren. Um das verbesserte Funktionieren der zentralen Meldestellen zu ergänzen, verlangt der angenommene Text von der Kommission bis Jahresende einen Vorschlag für die Schaffung einer europäischen Zentralstelle zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen.

Wir erwarten schwierige Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten, aber wir sind bereit, auf unserem Standpunkt zu beharren, und wir haben eine sehr starke Verhandlungsposition erreicht.“