Das Europäische Parlament und der belgische Ratsvorsitz haben sich heute darauf geeinigt, die befristete Ausnahmeregelung für die EU-Bestimmungen zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation um zwanzig Monate zu verlängern, um das Aufspüren von Material zu sexuellem Kindesmissbrauch im Internet zu ermöglichen. Die derzeitige Ausnahmeregelung, die im August 2024 ausläuft, erlaubt es einer begrenzten Zahl von Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten, derartiges Material in E-Mails, Chats und Textnachrichten mithilfe technologischer Lösungen zu erkennen. 

Im November 2023 legte das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu neuen dauerhaften Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet fest. Der Rat hingegen hat sich noch nicht auf eine Position geeinigt, was bedeutet, dass die neuen Bestimmungen bei Auslaufen der derzeitigen Ausnahmeregelung nicht in Kraft treten können. 

Birgit Sippel, Unterhändlerin des Europäischen Parlaments und innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, sagte:

„Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Vergehen, weshalb wir die Verbreitung solcher Darstellungen im Internet verhindern müssen. Wir haben deshalb zugestimmt, die derzeit geltende Ausnahmeregelung zu verlängern, die es einigen Unternehmen erlaubt, Technologien zur Erkennung von Online-Material einzusetzen, das sexuellen Kindesmissbrauch zeigt.

Dabei haben wir die Frist bis zum Auslaufen der vorläufigen Regelung bewusst knapp gehalten, damit der Rat den Druck verspürt, sich endlich auf eine Position zu der dauerhaften Regelung zu einigen.

Punktuelle Lösungen können dauerhafte Maßnahmen niemals ersetzen. Deshalb müssen sich die Ratsmitglieder an einen Tisch setzen, um dann mit dem Parlament eine Übereinkunft über die dauerhaften Regeln zu erzielen.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland