Gestern Abend erreichten die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Ministerrats eine vorläufige Vereinbarung über neue Vorschriften, die sicherstellen, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) in ganz Europa geschützt werden.

 

Diese Regeln, die die Sozialdemokratische Fraktion seit langem fordert, wurden Anfang des Jahres vom Vizepräsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans vorgeschlagen. Damit werden zum ersten Mal europaweite Vorschriften für den Schutz von Informanten vereinbart.  

Die sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Europaparlaments über den Schutz von Hinweisgebern, Virginie Rozière, sagte dazu:  

„Whistleblower haben in den letzten Jahren eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen: von der Enthüllung zwielichtiger Steuerabsprachen zwischen Regierungen und multinationalen Konzernen bis zur Aufdeckung der Tatsache, dass politische Kampagnen die Wählerinnen und Wähler mittels datengesteuerter Profilierung manipuliert haben. Allzu oft wurden sie jedoch strafrechtlich verfolgt und mussten mit schwerwiegenden beruflichen Konsequenzen rechnen, weil sie das Richtige getan haben. Letzte Nacht haben wir einen wesentlichen Schritt vorwärts gemacht, um zu gewährleisten, dass Whistleblower überall in der EU geschützt sind.  

Es war ein harter Kampf gegen den starken Widerstand von einigen Regierungen und rechten Parlamentsfraktionen. Diese Vereinbarung ist aber eine wesentliche Verbesserung. Künftig werden Informanten entscheiden können, ob sie Fehlverhalten durch interne Kanäle oder direkt an externe Einrichtungen melden. Das war für uns ein entscheidender Punkt, zumal es in vielen Fällen für Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber nicht sinnvoll ist, Missstände innerhalb ihrer eigenen Organisation zu melden.  

Wir sind enttäuscht darüber, dass die Vereinbarung nicht auch soziale Rechte umfasst, haben aber eine Überprüfungsklausel gesichert, sodass die EU-Kommission den Vorschlag eingehend prüfen wird, um den Umfang der Vereinbarung auszuweiten. Wir haben außerdem sichergestellt, dass dies lediglich Mindestnormen sind, sodass die nationalen Regierungen noch stärkere Schutzmaßnahmen bieten können. 

Jetzt müssen die Regierungen diese neuen Vorschriften ohne weitere Verzögerung annehmen, um zu gewährleisten, dass Personen, die Korruption oder Fehlverhalten aufdecken, überall in Europa vollständig geschützt sind.“