Das Europäische Parlament stimmte heute über das neue Finanzinstrument für Heranführungshilfe (IPA III) ab, das der Unterstützung der Beitrittskandidaten- und potenziellen Kandidatenländer während der nächsten langfristigen EU-Haushaltsperiode 2021-2027 dienen soll. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Betrag der Heranführungshilfe auf 14,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Die Sozialdemokratische Fraktion betrachtet dies als einen guten Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen. Wir erwarten jedoch mehr Ehrgeiz von der EU, zumal die Heranführungsmittel eine langfristige Investition in die europäische Zukunft der Erweiterungsländer wie auch der EU selbst sind.

Knut Fleckenstein, Mitberichterstatter für das Instrument für Heranführungshilfe und außenpolitischer Sprecher der S&D Fraktion, sagte dazu:

„Die gestrige Debatte und die Ergebnisse der Abstimmung im Plenum sind ein deutliches Zeichen für die Länder des westlichen Balkans, das zeigt, dass sie mit dem Europäischen Parlament einen starken Verbündeten haben – und bei Bedarf sogar gegenüber dem Europäischen Rat. Der Standpunkt des Parlaments in Bezug auf die IPA-III-Mittel macht deutlich, dass alles getan werden wird, um den Kandidatenländern zu helfen, in naher Zukunft Mitglied der Europäischen Union zu werden. Ich bin überzeugt, dass wir auch nach den Europawahlen im Parlament eine breite Mehrheit zugunsten der EU-Erweiterung haben werden.

Die dritte Generation der Heranführungshilfe hat von ihren Vorgängerinnen gelernt und wird effektiver sein. Wir haben die soziale Dimension der Erweiterungspolitik gestärkt und dafür gesorgt, dass die Mittel auf nichtdiskriminierende Weise ausgezahlt werden. Somit können die Gelder alle Regionen erreichen und werden nicht von den Regierungen gemäß ihren politischen Interessen verteilt!“  

Hinweis für die Redaktion

Das Instrument für Heranführungshilfe ist seit 2007 das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Unterstützung von Reformen in den Beitrittskandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern, also die sechs Länder des westlichen Balkans und die Türkei. Es soll die Empfänger auf die Pflichten der EU-Mitgliedschaft vorbereiten. Der Rechtsrahmen für die zweite Generation des Instruments (IPA II) wurde 2014 beschlossen und läuft am 31. Dezember 2020 aus. Das neue IPA III würde mit dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 in Kraft treten.

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