Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt den erwarteten Vorschlag der EU-Kommission, mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten den Zugang zum EU-Markt zu verbieten. Dabei handelt es sich um eine seit langem erwartete zentrale Forderung und einen wichtigen politischen Vorschlag der S&D Fraktion in dieser Legislaturperiode.

Schätzungen zufolge waren im Jahr 2021 weltweit 28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit, das sind drei Millionen mehr als die früheren globalen Schätzungen aus dem Jahr 2016. Die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs wurde durch den jüngsten Bericht der Vereinten Nationen bestätigt, in dem Menschenrechtsverletzungen gegen die uigurische Minderheit in der Region Xinjiang in China angeprangert wurden.

Die S&D Fraktion wird den Vorschlag eingehend prüfen und dafür sorgen, dass mögliche Schlupflöcher im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geschlossen werden, damit wir ein wirksames Instrument zur Beseitigung der Zwangsarbeit haben.

Inma Rodríguez-Piñero, Koordinatorin der S&D Fraktion im Ausschuss für internationalen Handel, sagte dazu:

„Europa kann nicht Werte und Prinzipien exportieren und mit Zwangsarbeit hergestellte Produkte importieren. Dass die Europäische Kommission diesen Vorschlag vorlegt, ist ein großer Sieg für unsere Fraktion.“

Bernd Lange, sozialdemokratischer Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu diesem Dossier und Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel, sagte:

„Das Europäische Parlament hat seine Forderungen dargelegt, und die Kommission liefert – in vielerlei Hinsicht nach unseren Wünschen. Das ist eine solide Basis, auf der wir aufbauen können.

Der Ansatz der EU-Kommission zeigt, dass sie aus den Mängeln anderer – eher begrenzter und übermäßig politisierter – Initiativen gelernt hat. Der Gesetzesentwurf ist risikobasiert und transparent und bietet Raum für internationale Zusammenarbeit – auch wenn die Details noch zu diskutieren sind. Er ist außerdem länderneutral, da wir wissen, dass Zwangsarbeit auf der ganzen Welt stattfindet.

Es ist ein starkes Instrument der europäischen Handelspolitik, nicht diskriminierend und im Einklang mit unseren Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation.

Die Frage der Umgehung ist etwas, das wir genauer untersuchen müssen. Wir werden uns sicherlich die zentrale Rolle der EU-Mitgliedsstaaten in diesem Vorschlag ansehen müssen, ich bin mir nicht sicher, ob die europäische Ebene nicht doch eine größere Rolle spielen sollte.“

Raphaël Glucksmann, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verbot von Produkten, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, sagte:

„Der heutige Tag ist ein wichtiger Meilenstein und das Ergebnis jahrelanger zivilgesellschaftlicher Mobilisierung und politischer Kämpfe. Nachdem wir im Juni eine Resolution verabschiedet haben, gibt es jetzt einen ehrgeizigen Vorschlag der Kommission. Natürlich ist er nicht perfekt, aber eine gute Grundlage für die zukünftige Arbeit. Noch vor zwei Jahren wurde uns gesagt, dass ein solches Instrument unmöglich sei! Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass der geplante Mechanismus so schnell und effizient wie möglich ist. Details sind wichtig, und wir werden wachsam sein. Produkten aus Zwangsarbeit den Zugang zu unserem Markt zu verbieten war eine entscheidende Forderung unserer Fraktion und wird es auch bleiben, bis wir sehen, dass dieses Instrument funktioniert.“

 

Hinweis für die Redaktion:

In der im Juni angenommenen Entschließung schlug  die S&D Fraktion vor, dass die EU die Möglichkeit haben sollte, Produkte aus Zwangsarbeit an unseren Grenzen zu blockieren.

  • Produkte sollen von den Behörden beschlagnahmt werden, wenn ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass zur Herstellung oder zum Transport der Waren Zwangsarbeit eingesetzt wurde.
  • Behörden können auf der Grundlage von Informationen handeln, die von Interessensgruppen, Nichtregierungsorganisationen, betroffenen Arbeitnehmern oder anonym geliefert werden.
  • Die beschlagnahmte Fracht würde freigegeben, wenn (a) das Unternehmen nachweisen kann, dass keine Zwangsarbeit eingesetzt wurde, oder (b) wenn die verantwortlichen Unternehmen Wiedergutmachung für die betroffenen Arbeiter geleistet haben und vor Ort keine Zwangsarbeit mehr stattfindet.
  • Behörden können von Unternehmen verlangen, relevante Informationen über ihre Lieferketten offenzulegen.
  • Zur Unterstützung der Zollbehörden sollte ein Koordinierungssystem auf EU-Ebene geschaffen werden.
  • Dieses neue Handelsinstrument sollte mit der künftigen Richtlinie zur Sorgfaltspflicht und der Überprüfung des Aktionsplans zu den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung in Einklang stehen.
Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Spanien
Delegationsleiter
Mitglied
Frankreich
Mitglied
Deutschland
S&D-Pressekontakt(e)