Unter Führung der S&D-Fraktion will das Europäische Parlament morgen endgültig grünes Licht für ein neues EU-Instrument geben, das wirtschaftlichen Strafmaßnahmen und ungerechtfertigten Handelshemmnissen durch Drittstaaten entgegenwirken soll.

Es wird der EU erlauben, Gegenmaßnahmen gegen Länder zu ergreifen, die wirtschaftlichen Druck auf die Union oder einen ihrer Mitgliedstaaten ausüben. Ein Beispiel sind die Handelsbeschränkungen, die China gegen Litauen verhängte, nachdem das Land im Juni 2021 eine bessere Zusammenarbeit mit Taiwan angekündigt hatte. Das neue Instrument wäre auch in Betracht gekommen, als der damalige US-Präsident Donald Trump der EU wegen der Digitalsteuer mit Zwangsmaßnahmen drohte.

Nach der von Bernd Lange, dem sozialdemokratischen Berichterstatter des Europäischen Parlaments und Vorsitzenden des Handelsausschusses, ausgehandelten Verordnung muss die EU-Kommission innerhalb von vier Monaten prüfen, ob eine bestimmte Maßnahme eines Drittlands eine Zwangsmaßnahme darstellt oder nicht. Danach stehen dem Europäischen Rat acht bis zehn Wochen zur Verfügung, um die Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zu bestätigen. Abschließend entscheidet die Kommission innerhalb von sechs Monaten darüber, welche Form die Reaktion annehmen soll. Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen soll abschreckend wirken und die EU in die Lage versetzen, Handelskonflikte auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Falls nötig, kann es jedoch als letztes Mittel eingesetzt werden, um Gegenmaßnahmen gegen ein Drittland einzuleiten, die eine Vielzahl von Handels- oder Investitionsbeschränkungen umfassen können.

Bernd Lange, sozialdemokratischer Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments und Berichterstatter für die Verordnung, sagte:

„Dies ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Sicherheit der EU. Wir erweitern die Maßnahmenpalette der Union um ein neues Instrument, das dazu dient, die EU-Handelspolitik bei der Bekämpfung wettbewerbsfeindlicher Praktiken autonomer zu machen und zu stärken. Natürlich geht es bei dem Instrument hauptsächlich um Abschreckung, nötigenfalls muss die EU aber auch in der Lage sein, Muskeln zu zeigen und klar gegen Drohungen oder eine Instrumentalisierung der Handelsbeziehungen vorzugehen. Die Ergreifung von Gegenmaßnahmen dient als letztes Mittel, wobei wir gewillt sind, die europäische Souveränität unter Beweis zu stellen. Wir müssen das Recht der Union schützen, demokratische und souveräne Entscheidungen zu treffen, ohne Zwangsandrohungen zu unterliegen.

Es wird Zeit, dass die Verordnung in Kraft tritt, damit die EU auf der Weltbühne mit gleich gesinnten Partnern weiter eine führende Rolle spielen kann. Ich bin froh, dass das Europaparlament in alle Phasen des Verfahrens eingebunden ist und noch vor dem Rat von der Kommission über die Bewertung von Zwangsmaßnahmen unterrichtet wird. Wir konnten außerdem einen klaren Zeitplan für die Reaktion der EU und einen soliden Rahmen für die Wiedergutmachung von Schäden durchsetzen. Dem Parlament wurde eine stärkere Rolle zugewiesen, nun hoffen wir auf eine schnelle Einführung des Instruments.“

Hinweis für die Redaktion:

Die Plenardebatte über wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen durch Drittstaaten ist für circa 7.30 Uhr am heutigen Abend anberaumt.

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