Heute hat das Europäische Parlament unter seiner sozialdemokratischen Verhandlungsführerin Irene Tinagli eine Einigung mit den EU-Regierungen über die Entwicklung sicherer Sekundärmärkte für notleidende Kredite erzielt. Dies wird eine rasche Entkonsolidierung aus den Bankbilanzen ermöglichen und gleichzeitig die Anwendung von Stundungsmaßnahmen fördern, die es den Kreditnehmern ermöglichen, ihre Kredite neu zu verhandeln oder zu refinanzieren. Da die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie Lebensgrundlagen und Unternehmen in ganz Europa schwer treffen, wird erwartet, dass notleidende Darlehen zunehmen werden. Das könnte die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte untergraben und somit eine rasche Erholung gefährden.

Die Einführung gemeinsamer Regeln für die Tätigkeit von Kreditdienstleistern und Kreditkäufern sowie angemessener Stundungsmaßnahmen für Kreditnehmer mit Zahlungsschwierigkeiten ist diesbezüglich ein entscheidendes Element. In den Verhandlungen konnte die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament die neuen Regeln deutlich verbessern, insbesondere durch die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf notleidende Kredite und die Einführung strengerer Anforderungen für Kreditdienstleistungen und eines besseren Schutzes für Schuldner.

Die S&D Abgeordnete Irene Tinagli, Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses und Verhandlungsführerin des Parlaments für notleidende Kredite, sagte dazu:

„Die heutige Vereinbarung legt den Grundstein für einen echten, effizienten und gut regulierten europäischen Sekundärmarkt für notleidende Kredite. Dieser Schritt muss Hand in Hand gehen mit allen möglichen Bemühungen der Gläubiger, die Kreditwürdigkeit wieder herzustellen, sowie mit einem möglichst hohen Schutzniveau für die Kreditnehmer. Mit dieser Richtlinie führen wir Maßnahmen ein, die die Neuverhandlung oder Refinanzierung eines Kredits begünstigen, damit Kreditnehmer mit Zahlungsschwierigkeiten bessere Konditionen und mehr Zeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtung erhalten können. Diese Maßnahmen schützen nicht nur die Schuldner, sondern würden auch die Verluste für die Gläubiger verringern, speziell im Vergleich zu den Kosten für den Verkauf von Krediten auf dem Sekundärmarkt. Da die Wirtschaft immer noch unter den Folgen der Covid-19-Pandemie leidet, können wir nicht das Risiko eingehen, den Wiederaufschwung durch Entscheidungen zu gefährden, die Haushalte und Unternehmen benachteiligen.

Das Hauptziel der Sozialdemokratischen Fraktion bei den Verhandlungen war ein besserer Schutz der Schuldner. Nach den heute vereinbarten Regeln genießen Schuldner auch nach dem Verkauf ihres wertgeminderten Kredits an einen neuen Gläubiger die gleichen Rechte und das gleiche Schutzniveau, die durch ihren ursprünglichen Vertrag garantiert wurden. Es ist uns auch gelungen, klare Verhaltenskodizes für Dienstleistungen und Käufer in den Beziehungen zu Schuldnern sowie klare neue Offenlegungspflichten für Inkassotätigkeiten aufzunehmen. Darüber hinaus werden Gläubiger vor dem Verkauf des Darlehens immer eine Schuldnerprüfung durchführen müssen, die die individuellen Umstände des Verbrauchers, seine Interessen, Rechte und Rückzahlungsfähigkeit berücksichtigt. Mit diesen Maßnahmen stellen wir sicher, dass die Banken alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kreditnehmer zu helfen, seinen Kredit zurückzahlen zu können.“

Hinweis an die Redaktion:

Ein notleidender Kredit ist ein Kredit, den ein Kreditnehmer nicht zurückgezahlt hat. Wenn eine Bank zu viele notleidende Kredite in ihrer Bilanz hat, stellt dies Liquiditätsprobleme für die Banken dar. Folglich schaffen diese faulen Kredite Hindernisse für die Gewährung guter Kredite.

Mit dieser Richtlinie über den Sekundärmarkt für notleidende Kredite sollen gemeinsame Regeln für die Tätigkeit von Kreditdienstleistern und Kreditkäufern eingeführt werden. Die Regeln für den Kauf und die Bedienung von Krediten sind derzeit in den EU-Ländern sehr unterschiedlich und reichen von sehr liberalen bis hin zu vorsichtigeren Ansätzen, während einige EU-Länder gar keine Regulierung haben. Diese Richtlinie ist ein weiterer Baustein der umfassenden Strategie zum Abbau notleidender Kredite, die im Aktionsplan des Rates vom Juli 2017 festgelegt wurde, und folgt früheren Schritten zur Stärkung der Aufsicht und zur Einführung einer Letztsicherung für aufsichtsrechtliche Bestimmungen. Die heute erzielte Einigung muss noch vom Plenum des Europäischen Parlaments gebilligt werden.

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Italien
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