Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat heute eine Entschließung unterstützt, um Druck auf die EU-Kommission auszuüben, keine Wiederaufbaugelder an Polen auszuzahlen, bis die Bedingungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz vollständig erfüllt sind. Insbesondere besteht der Text auf der vollständigen Umsetzung aller einschlägigen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Die S&D Fraktion besteht darauf, dass bedeutsame und nicht nur kosmetische Änderungen notwendig sind, um die Urteile vollständig umzusetzen. Wie der EuGH angeordnet hat, muss die Disziplinarkammer abgeschafft und nicht nur umbenannt werden. Darüber hinaus müssen alle gemobbten Richterinnen und Richter, die von dieser Kammer rechtswidrig suspendiert wurden, die Möglichkeit haben, auf ihre Posten zurückzukehren.

Die Entschließung fordert die Kommission außerdem dringend auf, alle anderen ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einschließlich des Konditionalitätsmechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und Vertragsverletzungsverfahren zu nutzen, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu verteidigen. Insbesondere muss die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den stark politisierten Landesjustizrat einleiten, damit dieser in seiner jetzigen Form nicht mehr existiert.

Eider Gardiazabal Rubial, Sprecherin der S&D Fraktion im Haushaltsausschuss des Europaparlaments, sagte dazu:

„13 Monate hat es gedauert, bis die Europäische Kommission den polnischen Wiederaufbauplan genehmigt hat! Das allein rechtfertigt unsere großen Bedenken in Bezug auf diesen Plan. Nun muss dieser Plan aber noch ganz konkrete Anforderungen erfüllen, darunter drei zur Unabhängigkeit der Justiz, die sich direkt aus dem EuGH-Urteil vom letzten Juli ergeben. Wir sagen ganz klar: Ohne die Erfüllung dieser Anforderungen darf kein einziger Euro an Polen freigegeben werden.

Polen braucht die Wiederaufbaugelder, aber die Werte der Europäischen Union, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, sind die Eckpfeiler der Demokratie. Sie sind unverkäuflich! Die Kommission als Hüterin des Vertrags muss dafür sorgen, dass das EU-Recht und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingehalten werden. Dieses Parlament und insbesondere unsere Fraktion werden diesbezüglich äußerst wachsam sein!“

Birgit Sippel, Koordinatorin der S&D Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, fügte hinzu:

„Die polnische Regierung zerstört seit Jahren die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte im eigenen Land! Leider hat die Von-der-Leyen-Kommission nichts unternommen, um die PiS zu stoppen. Die Genehmigung des polnischen Wiederaufbauplans ist eine weitere verpasste Gelegenheit, Druck auf Warschau auszuüben. Präsidentin von der Leyen hat sogar zwei ihrer eigenen Vizepräsidenten und drei andere kritische Kommissionsmitglieder ignoriert! Ein gefährlicher Präzedenzfall!

Ja, Polen braucht finanzielle Unterstützung für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine. Aus diesem Grund hat das Land spezielle Mittel aus dem Instrument für Flüchtlings- und Grenzmanagement erhalten. Jetzt geht es um eine wichtigere Frage: Wie ernst nehmen wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit?“

Hinweis für die Redaktion:

Letzte Woche verkündete die EU-Kommission eine Vereinbarung mit der polnischen Regierung über den polnischen Wiederaufbauplan, wonach Polen 36 Milliarden Euro für den Wiederaufbau nach der Pandemie erhalten könnte. Gemäß den Bestimmungen des Fonds wird das Geld in Raten ausgezahlt, wenn die Länder eine Liste von Bedingungen, die sogenannten vereinbarten Etappenziele und Zielwerte, erfüllt haben. Im Fall Polens sind das die Auflösung der umstrittenen Disziplinarkammer für Richter und Richterinnen, die Reform des Disziplinarsystems und die Wiedereinstellung entlassener Richterinnen und Richter.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Spanien
Koordinatorin
Deutschland
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