Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament setzt sich für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein. Dafür verlangt sie Ausnahmen für spezifische Aspekte der EU-Datenschutzbestimmungen für Anbieter bei gleichzeitiger Einführung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen. Die heutige Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ist ein Schritt vorwärts, um sicherzustellen, dass Anbieter ihre Aufgabe, Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen und zu entfernen, weiter wahrnehmen können.

Der Bericht strebt außerdem die Einführung wichtiger Schutzmaßnahmen an, wie beispielsweise vorhergehende obligatorische Datenschutzbewertungen und eine Übersicht über alle verarbeiteten Daten durch Menschen, um zu gewährleisten, dass der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet nicht zu Lasten der Grundrechte erfolgt.

Die EU-Kommission soll im kommenden Jahr Vorschläge für einen dauerhaften Rechtsrahmen für den Einsatz von Scantechnologien vorlegen.

Die sozialdemokratische Berichterstatterin des Europaparlaments und Koordinatorin der S&D Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Birgit Sippel, sagte dazu:

„Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir wirksamer verhindern müssen, sowohl bei der Verfolgung der Täter als auch bei der Unterstützung der Überlebenden. Dafür müssen wir tun, was wir können, um die Verbreitung von Online-Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu verhindern, wobei wir die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte achten müssen.

Obwohl der heutige Beschluss nur eine Übergangslösung ist, versucht er doch, sicherzustellen, dass wir die Kinder schützen und gleichzeitig die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit wahren. Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht und eine Grundvoraussetzung für den Schutz von Kindern, beispielsweise wenn es um die Kommunikation zwischen einem Missbrauchsopfer und seinem Arzt oder Anwalt geht.

Ich  bin bereit, über diese Fragen so bald wie möglich Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen, um rechtlich fundierte Lösungen zu finden, die für alle annehmbar sind und sich vor Gericht bewähren.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland