Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt die neuen Leitlinien der EU-Kommission für die Mitgliedsstaaten zur Unterstützung von Flüchtenden aus der Ukraine, damit diese Zugang zu Bildung, Wohnraum, Arbeitsmarkt und Gesundheitsdiensten erhalten. Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz, die von den EU-Regierungen einstimmig unterstützt wurde, sieht diese Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge vor. Die Mitgliedsstaaten sind dafür verantwortlich, die Schutzmaßnahmen anzuwenden und sicherzustellen, dass die Unterstützung bereitgestellt wird.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D Fraktion, sagte dazu:

„Die aktuelle europäische Agenda steht im Zeichen der Solidarität mit dem ukrainischen Volk und den Menschen, die aus der Ukraine in der Europäischen Union ankommen. Die neuen Leitlinien der EU-Kommission sind angemessen und dringend. Insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen oder pflegebedürftige Personen ist der sofortige Zugang zu den Sozialsystemen der Mitgliedsstaaten von entscheidender Bedeutung. Die Kommission und EU-Agenturen, insbesondere die neue EU-Asylagentur, können mit logistischer Unterstützung vor Ort helfen und die Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen, um die Menschen zu registrieren und zu verteilen.

Unsere Fraktion hat die Kommission aufgefordert, einen besonderen Schutzmechanismus für Kinder aus der Ukraine einzuführen, der ihre Rechte achtet und sich auf ihre spezifischen Bedürfnisse konzentriert. Das gilt auch für unbegleitete Minderjährige. Die Europäische Union muss jetzt alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen und darüber hinaus Notfallmaßnahmen in Kraft setzen – das ist unsere rechtliche Verantwortung gegenüber den Schutzbedürftigen. Auch wenn aktuell besondere Anstrengungen notwendig sind, müssen die Mitgliedsstaaten und die Kommission allen Minderjährigen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, immer einen besonderen Schutz bieten.

Dafür braucht es vor allem die Bereitschaft der Mitgliedsstaaten. Alle werden ihren Anteil leisten und Verantwortung übernehmen müssen, insbesondere in Bezug auf Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten.

Es gibt in Europa absolut keinen Platz für Diskriminierung unter den Flüchtlingen. Diese Woche gab es besorgniserregende Berichte, wonach in einigen Mitgliedsstaaten nur ukrainische Staatsangehörige Unterstützung erhalten. Das Parlament führt diese Woche eine dringliche Abstimmung durch, um sicherzustellen, dass erhebliche zusätzliche Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen bereitgestellt werden, und wir erwarten, dass die Regierungen diese Mittel nutzen, um allen Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen, egal woher sie kommen oder welche Hautfarbe sie haben.“

Hinweis für die Redaktion

Das EU-Parlament wird morgen (Donnerstag) über eine Anpassung des Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) abstimmen. Damit wird die Implementierungsphase des Asylfonds 2014-2020 um ein Jahr bis 2024 verlängert, die Zweckbindung für noch nicht abgerufene Mittel aufgehoben und die Möglichkeit geschaffen, dass Mitgliedsstaaten sowie öffentliche und private Spender zusätzliche Mittel in den AMIF 2021-2027 einzahlen können.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland