Sozialdemokratische Europaabgeordnete begrüßten das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das aktuelle Datenschutzabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union – bekannt als ‚Safe Harbour‘ (sicherer Hafen) – mit der EU-Charta der Grundrechte unvereinbar ist.

Birgit Sippel, sozialdemokratische Fraktionssprecherin für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, sagte dazu:

„Wir begrüßen das heutige EuGH-Urteil, das das Safe-Harbour-Abkommen mit den Vereinigten Staaten für ungültig erklärt.

Wir haben stets gesagt, dass das aktuelle Abkommen keinen ausreichenden Schutz für die Bürgerinnen und Bürger der EU bietet. Wir waren immer der Meinung, dass es die personenbezogenen Daten nicht schützt, den Bürgern keinen wirksamen Rechtsschutz bietet und sie nicht vor willkürlicher Datenüberwachung durch amerikanische Geheimdienste beschützt. Die Kommission hätte diese Mängel schon lange vor der Gerichtsklage korrigieren müssen. Hätte sie das getan, dann hätten wir jetzt keine Rechtsunsicherheit.

Die Kommission und die USA müssen sofort handeln, um dieses Problem zu lösen. Idealerweise sollten die USA Rechtsvorschriften auf den Weg bringen, die den von der EU-Kommission vorgegebenen Datenschutzstandards entsprechen. Da sich dies bisher aber als unmöglich erwiesen hat, müssen wir sicherstellen, dass US-Firmen, die die Daten von EU-Bürgern nutzen, das erforderliche Datenschutzniveau erreichen. Das bedeutet, dass die umfassende Datenschutzverordnung so bald wie möglich fertiggestellt werden muss. Bis zu ihrem Inkrafttreten wollen wir eine verbindliche Maßnahme, die Rechtssicherheit garantiert, umfassende Rechtsbehelfe beinhaltet und auf robuste und vollständige Art und Weise durchgesetzt werden kann. Diese Maßnahme muss durch eine unabhängige Instanz mit Vollstreckungsrechten überwacht werden.

Was die Ausnahme im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit betrifft, auf die die USA bisher bestanden haben, so darf diese nur angewendet werden, wenn es unbedingt erforderlich ist, und zwar in angemessener Weise. Keinesfalls zählt dazu die wahllose, massenhafte Übermittlung personenbezogener Daten, die durch Edward Snowden aufgedeckt worden ist.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland