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Europawahlen: 6-9 Juni 2024
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EU-Mitgliedsstaaten unterstützen sozialdemokratische Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt die heutige Annahme der neuen Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern durch die Mitgliedsstaaten. Die Einführung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort für Arbeitnehmer, die vorübergehend in ein anderes EU-Land entsandt werden, ist unerlässlich, um gerechte Bedingungen und einen fairen Wettbewerb für alle Arbeiter und Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Die Sozialdemokraten waren führend im Kampf für eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie, um entsandte Arbeitnehmer vom ersten Tag an besser zu schützen.

Die Berichterstatterin des Europaparlaments für die Entsenderichtlinie und beschäftigungspolitische S&D Fraktionssprecherin, Agnes Jongerius, sagte dazu:

"Heute ist ein guter Tag für die Arbeitnehmer in ganz Europa. Nachdem die Mitgliedsstaaten jetzt unseren Vorschlag zur Einführung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort angenommen haben, können Mitarbeiter wieder Kollegen statt Konkurrenten sein. Ich bin stolz, dass die Sozialdemokraten diesen wichtigen Sieg für alle europäischen Arbeitnehmer erringen konnten.

Zu viele der zwei Millionen entsandten Arbeitnehmer erhalten niedrigere Löhne und genießen einen geringeren Schutz als die örtlichen Arbeitskräfte; manche von ihnen leben und arbeiten unter entsetzlichen Bedingungen. Mit den neuen Vorschriften möchten wir den Missbrauch beenden und sicherstellen, dass entsandte Arbeiter vom ersten Tag an geschützt sind. Zudem wollen wir den Wettlauf nach unten bei Löhnen und Arbeitsbedingungen stoppen. Das ist wichtig, um gerechte Bedingungen sowie einen fairen Wettbewerb für alle Arbeitnehmer und Unternehmen in der EU zu garantieren.

Wichtige Punkte der neuen Richtlinie:

  • Entsandte Arbeitnehmer haben ab dem ersten Tag Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie die örtlichen Arbeitskräfte, nämlich:
    • Löhne gemäß den Tarifverträgen
    • Zulagen wie ein 13. Monatsgehalt, Kaltwettergeld und andere Vergünstigungen
    • Erstattung von Reise- und Unterkunftskosten, zusätzlich zum Gehalt
    • Wechsel vom Arbeitsrecht des Herkunftslandes zum Arbeitsrecht des Aufnahmelandes nach 12 Monaten mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate, statt wie von der Kommission vorgeschlagen erst nach 24 Monaten

 Hinweis für die Redaktion:

Die neuen Regeln müssen noch in einer Abstimmung im Beschäftigungsausschuss und im Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Derzeit gibt es in der EU 2,05 Millionen entsandte Arbeitnehmer. 42% davon arbeiten in der Bauwirtschaft, 21,8% im verarbeitenden Gewerbe und 13,5% im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Die durchschnittliche Dauer einer Entsendung liegt bei vier Monaten. Zwischen 2010 und 2015 hat die Zahl der Entsendungen um 41,3% zugenommen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande