Nach sechs Stunden Verhandlungen haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten sich darüber geeinigt, wie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf europäischer Ebene geregelt werden sollen. Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt, dass die Mitgliedsstaaten in Zukunft die Möglichkeit haben, bestimmte GVO zu verbieten. Sie bedauern jedoch, dass statt Umweltschutzerwägungen der Binnenmarkt als Rechtsgrundlage für die Richtlinie gewählt wurde. Ebenso bedauerlich ist, dass der geforderte Fonds für finanzielle Verantwortung fehlt.

Der sozialdemokratische Fraktionssprecher für Umweltschutz und Volksgesundheit, Matthias Groote, erklärte:

„Das Parlament hat sich selbst ein starkes Mandat für die Verhandlungen mit dem EU-Rat gegeben.

Es ist eine Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen nicht unterstützt. Es freut mich, dass dieser Standpunkt im endgültigen Verhandlungsergebnis zum Ausdruck kommt.

Unsere Hauptanliegen sind Sicherheit und Transparenz. Die Mitgliedsstaaten und die Verbraucher können sich nun sicherer fühlen, was GVO angeht. Das ist auf die Nichtzulassung neuer GVO vor dem Inkrafttreten der Richtlinie zurückzuführen.

Darüberhinaus gibt die neu verhandelte Richtlinie EU-Landwirten und Verbrauchern mehr Gewissheit und einen stärkeren Rechtsrahmen – vor allem, da die Mitgliedsstaaten jetzt Maßnahmen ergreifen müssen, um zu gewährleisten, dass es an den Grenzen zu keiner Kontaminierung kommt.

Wir bedauern jedoch, dass kein Fonds eingerichtet wird, um Landwirte zu entschädigen, deren Kulturen verseucht worden sind.“

Der für das Dossier zuständige S&D Abgeordnete Gilles Pargneaux fügte hinzu:

„Es waren sehr harte Verhandlungen, aber wir haben es geschafft, den Schutz der Verbraucher und die Sicherheit der Landwirte zu garantieren. Die Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen für Grenzgebiete ergreifen, wo zwei Arten von Feldfrüchten koexistieren, um die Verunreinigung von traditionellen Kulturen durch GVO von benachbarten Mitgliedsstaaten zu verhindern. Die Kommission hat sich verpflichtet, die nationalen Maßnahmen hinsichtlich der finanziellen Entschädigung von Landwirten im Falle einer unbeabsichtigten Verschmutzung zu beurteilen.

Ab jetzt werden Beschlüsse über jegliche Zulassung auf der Grundlage unabhängiger und wissenschaftlich fundierter Bewertungen gefasst. Angesichts der bestehenden Zweifel an den aktuellen Risikobewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wird die Kommission die Vorschriften für derartige Bewertungen in zwei Jahren überprüfen und verschärfen.

Außerdem werden die Mitgliedsstaaten GVO auf ihrem Hoheitsgebiet aus ökologischen, landwirtschaftlichen oder sozioökonomischen Gründen einschränken oder verbieten können. Aus den gleichen Gründen werden sie auch zuvor erteilte Genehmigungen widerrufen können.“

Mitte Dezember wird der Umweltausschuss über die Vereinbarung abstimmen. Das Europaparlament könnte dann bei seiner Plenartagung im Januar darüber abstimmen.