Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte heute für neue Vorschriften, die den Zugang zu Medikamenten für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher billiger und die europäischen Industrien wettbewerbsfähiger machen werden. Die neuen Bestimmungen betreffen Hersteller von generischen Medikamenten (Generika), die wirkstoffidentische Kopien von Markenmedikamenten nach dem Ende des Patentschutzes produzieren.

Der Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion für diesen Bericht, Tiemo Wölken, sagte dazu:

„Die neuen Regeln werden den europäischen Verbrauchern billigere Medikamentenpreise bescheren und den Herstellern in der EU helfen, indem sie gleiche Wettbewerbsbedingungen mit den Generikaproduzenten im Rest der Welt schaffen. Generika und Biosimilar-Medikamente können zu einem Bruchteil der Kosten von Markenmedikamenten hergestellt und verkauft werden, was für die Patienten besseren Zugang und weniger Kosten bedeutet. Die Senkung der Kosten für die nationalen Gesundheitsbudgets und die Verbesserung der Versorgungssicherheit werden dazu beitragen,  die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme in der EU zu gewährleisten. Es wird weniger Fälschungen und weniger Unsicherheit aufgrund von Importabhängigkeit geben.

Diese neuen Regeln betreffen in der EU ansässige Produzenten von Generika und Biosimilars, die Arzneimittel herstellen, welche durch ergänzende Schutzzertifikate geschützt sind. Dabei handelt es sich um ein geistiges Urheberrecht, das die Rechtswirkung eines Patents auf ein Arzneimittel, welches von einer nationalen oder europäischen Regulierungsbehörde zugelassen worden ist, verlängert.

Mit den neuen Bestimmungen können EU-Unternehmen künftig Produkte für den Export in Drittländer herstellen, wo ergänzende Schutzzertifikate nicht gelten. Außerdem werden sie in den letzten zwei Jahren vor dem Auslaufen des ergänzenden Schutzzertifikats in Europa einen Vorrat an den betroffenen Medikamenten anlegen können. Dadurch können sie das neue generische Medikament ab dem Tag, an dem das Zertifikat ausläuft, auf dem EU-Markt verkaufen.

Wir wollen, dass diese neuen Bestimmungen für Zertifikate gelten, für die das Grundpatent am 1. Januar 2021 oder danach ausläuft.“