Der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments nahm heute eine Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem EU-Ministerrat zur Bekämpfung von unfairen Billigimporten an. Das informelle Abkommen, das im vergangenen Dezember vereinbart wurde, ermöglicht die Anwendung höherer Zölle auf gedumpte oder subventionierte Importe aus Nicht-EU-Ländern, um europäische Arbeitsplätze und Industrien besser zu schützen.

Die Europaabgeordneten stellten zudem sicher, dass Untersuchungen in Antidumping-Fällen kürzer und transparenter werden, dass eine KMU-Beratungsstelle sich mit Beschwerden und Untersuchungsverfahren befassen wird, und dass die Gewerkschaften in diese Untersuchungen sowie in die Bemessung der Abgaben einbezogen werden. Die Sozialdemokraten sorgten insbesondere dafür, dass die hohen Umwelt- und Arbeitsnormen der EU bei der Berechnung der Antidumpingzölle berücksichtigt werden, und dass die Festlandsockel und die ausschließlichen Wirtschaftszonen der EU-Mitgliedsstaaten in die Verordnung aufgenommen werden, um bestehende Schlupflöcher zu schließen.

 

David Martin, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für den Schutz vor Dumpingimporten, sagte dazu:

„Die Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten über den Schutz vor Dumpingimporten ist nicht perfekt, aber die neuen Bestimmungen sind als die bisherigen und das Beste, was wir von einem obstruktiven Ministerrat bekommen konnten. Wir können die neuen Handelsschutzinstrumente mit Zurückhaltung begrüßen.

Zum ersten Mal werden bei der Feststellung, ob Dumping vorliegt, auch Sozial- und Umweltstandards berücksichtigt werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung einer fortschrittlicheren Handelspolitik. Andererseits gibt das Gesamtpaket der EU nicht alle Instrumente, die erforderlich sind, um Dumping durch China und andere Länder energisch zu bekämpfen. Die EU muss jetzt mehr Ehrgeiz an den Tag legen, wenn wir europäische Jobs und Industrien wirksam schützen wollen. Nichtsdestotrotz wird sie mit den neuen Bestimmungen viel besser für die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbspraktiken gerüstet sein als Großbritannien nach dem Brexit.“

 

Alessia Mosca, handelspolitische S&D Fraktionssprecherin, fügte hinzu:

„Nach fast fünf Jahren Verhandlungszeit hat das Europäische Parlament den Widerstand des Ministerrats gegen die Modernisierung der EU-Schutzmaßnahmen vor gedumpten und subventionierten Einfuhren endlich überwunden. Die Glaubwürdigkeit der EU stand auf dem Spiel. Die von Produktionsverlagerungen und unfairem Wettbewerb bedrohten europäischen Arbeiter und Unternehmen warten auf diese längst überfällige Reform, die unsere handelspolitischen Schutzinstrumente gegen unfaire Praktiken stärken werden.

Nach der Annahme der neuen Methodik zur Berechnung von Dumping ist die Reform der EU-Handelsschutzinstrumente ein weiterer großer Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Handelssystems. Wir Sozialdemokraten waren die treibende Kraft hinter der Einbeziehung von Arbeits- und Umweltkriterien in die neuen Regeln und haben einen historischen Sieg errungen. Erstmals werden die Kosten für Unternehmen aufgrund der Einhaltung der hohen Umwelt- und Arbeitsstandards der EU bei der Berechnung der Antidumpingzölle berücksichtigt werden. Unsere Fraktion unterstützt den freien Handel unter der Bedingung, dass unsere Werte eingehalten werden.

Dadurch, dass sie der erste internationale Akteur ist, der solch fortschrittliche Regeln beschließt, sendet die Europäische Union einmal mehr eine starke Botschaft an die Völkergemeinschaft: Unsere Handelspolitik basiert auf der Achtung der nachhaltigen Entwicklung.“

 

Hinweis für die Redaktion:

Die Modernisierung der EU-Verordnung über gedumpte und subventionierte Einfuhren ist Teil einer umfassenderen Aktualisierung des EU-Handelsschutzgesetzes aus dem Jahr 1995.

Die Kommission hat ihren Vorschlag bereits 2013 vorgelegt. Während das Europaparlament sein Verhandlungsmandat schon im Februar 2014 beschloss, hat der Ministerrat die Verhandlungen jahrelang blockiert.

Nach der Billigung der informellen Vereinbarung durch den Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments müssen nun sowohl das Plenum des Parlaments als auch die Mitgliedsstaaten die Verordnung annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.