Heute am späten Nachmittag konnten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten nach sechs Jahre dauernden Verhandlungen endlich auf schärfere Regeln für den Export sogenannter Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) einigen. Dabei handelt es sich um Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können. Bislang gab es Exportbeschränkungen für Luft- und Raumfahrtgüter, Navigationsinstrumente oder Lastwagen. In Zukunft gelten diese Regeln auch für in der EU hergestellte Cyber-Überwachungstechnologien, die nachweislich von autoritären Regimes zum Ausspionieren von Oppositionellen genutzt wurden, beispielsweise während des Arabischen Frühlings.

In einer Reaktion auf das endgültige Verhandlungsergebnis sagte der sozialdemokratische Verhandlungsführer und Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange:

„Was lange währt, wird endlich gut. Heute hat das Europäische Parlament einen Durchbruch für die Menschenrechte in der Handelspolitik erreicht, indem es die sechs Jahre andauernde Blockade der Einbeziehung von Cyber-Überwachungstechnologien in die Regeln für Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU-Regierungen überwunden hat. Technologischer Fortschritt und neue Sicherheitsherausforderungen und ihre erwiesene Gefahr für den Schutz der Menschenrechte erfordern ein entschlosseneres Vorgehen und harmonisierte Vorschriften für die EU-Exportkontrollen. Dank des Durchhaltevermögens des Europäischen Parlaments wird es für autoritäre Regimes viel schwieriger werden, in der EU hergestellte Instrumente der Cybersicherheit wie biometrische Software oder das Durchsuchen von Big Data zu missbrauchen, um Menschenrechtsverteidiger oder oppositionelle Aktivisten auszuspionieren.

Unsere Botschaft ist klar: Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über Menschenrechten stehen. Die Exporteure müssen mehr Verantwortung übernehmen und ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen, um zu gewährleisten, dass ihre Produkte nicht für Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Auch die Transparenz konnten wir verbessern, indem wir darauf bestanden haben, dass die Exporte in den jährlichen Exportkontrollberichten detaillierter und konkreter aufgelistet werden. Dadurch wird es viel schwieriger, verdächtige Güter zu verbergen.

Diese Vereinbarung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck begründet zusammen mit den Regeln für Konfliktmineralien und dem zukünftigen EU-Lieferkettengesetz einen neuen Goldstandard für Menschenrechte in der EU-Handelspolitik. Ich möchte, dass die Europäische Union zum globalen Vorreiter für regelbasierten und wertegeleiteten Handel wird. Diese Maßnahmen zeigen, dass wir die Globalisierung steuern können, um die Menschen und den Planeten zu schützen.“

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
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