Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat es heute geschafft, von der EU-Kommission wichtige Garantien für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz während der COVID-19-Pandemie zu erhalten. Die Kommission versprach hohe Schutzstandards, eine strenge Überwachung der Umsetzung und eine rasche Bewertung der Notwendigkeit, die Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe aus dem Jahr 2000 zu überarbeiten. Vergangene Woche schlug die S&D Fraktion Alarm, weil die Kommission beschlossen hatte, SARS-CoV-2 als biologischen Arbeitsstoff der Sicherheitsstufe 3 einzustufen, statt das Virus in die höchste Risikoklasse einzuordnen.

Agnes Jongerius, beschäftigungspolitische Sprecherin der S&D Fraktion, sagte dazu:

„Die Kommission hat zugestimmt, wichtige Schutzmaßnahmen hinzuzufügen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor einer Ansteckung durch COVID-19 schützen werden. Krankenschwestern und Krankenpfleger, Supermarktverkäufer, Fahrer und Reinigungskräfte setzen täglich ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel, um unsere Gesellschaften zusammen und am Laufen zu halten. Wir sind den unersetzlichen systemrelevanten Arbeitnehmern und jenen an der vordersten Front mehr als nur Applaus schuldig; wir müssen sie an ihrem Arbeitsplatz beschützen. Die Kommission hat versprochen, die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung von hohen Schutzstandards zu drängen und deren Durchführung durch Prüfer zu überwachen. Die Arbeitgeber werden die Arbeiter schriftlich über alle Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen informieren müssen. Das wird besseren Schutz, Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleisten.

Es war eine gefährliche Entscheidung, COVID-19 lediglich als mittlere Gefahr einzustufen und dadurch die Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz völlig außer Acht zu lassen. Das zeigt, dass die Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe dringend überarbeitet werden muss, da sie den Fall einer Pandemie nicht berücksichtigt. Es ist inakzeptabel, dass anonyme Fachleute Entscheidungen treffen, ohne ihre Argumentation offenzulegen, und dass in einer Situation, wo jede Stunde zählt, den Mitgliedsstaaten nur fünf Monate Zeit für vorbeugende Maßnahmen gegeben wird. Wir begrüßen, dass die Kommission heute zugesagt hat, die Notwendigkeit einer Überarbeitung ohne Verzögerung zu bewerten. Wir werden für eine Revision kämpfen, um die Richtlinie demokratischer und transparenter zu machen und so zu gestalten, dass sie den Herausforderungen einer Pandemie gewachsen ist.

Wir danken Kommissar Schmit und der Kommission für ihre Zusammenarbeit. Nur gemeinsam können wir den besten Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa gewährleisten.“

Hinweis für die Redaktion:

Kommissar Nicolas Schmit hat heute vor der Abstimmung im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments die zusätzlichen Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgelesen. Die S&D Fraktion zog daraufhin ihren Einspruch gegen die Einstufung von SARS-CoV-2 als biologischen Arbeitsstoff der Sicherheitsstufe 3 zurück. Nach der formellen Annahme durch das Kollegium der Kommission am kommenden Mittwoch wird der Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und dem eigentlichen Rechtsakt beigefügt.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande
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