Die Mitglieder im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) sowie im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments haben heute gemeinsam über den Bericht über die Haftung für fehlerhafte Produkte abgestimmt, um die geltenden Bestimmungen aus dem Jahr 1985 zu aktualisieren.

Mit der Entwicklung neuer Technologien werden unsere Volkswirtschaften immer kreislauforientierter, dazu entstehen neue globale Lieferketten. Die neuen Haftungsregeln sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern daher bei potenziellen Schäden, die auf neue Technologien wie etwa künstliche Intelligenz zurückzuführen sind, echten Schutz bieten.

Während der Verhandlungen über den Bericht führte die S&D-Fraktion die Opposition gegen die Blockadehaltung des rechten Flügels an, der verhindern wollte, dass die neuen Vorschriften für alle Arten von Software gelten, gleich ob es sich um eigenständige Software handelt oder ob die Software in ein materielles Produkt eingebunden ist. Nach Ansicht der S&D-Fraktion ist es nicht vertretbar, Ausgleichszahlungen für Schäden zu leisten, die von einem integrierten digitalen Produkt, etwa einem intelligenten Brandmelder, stammen, nicht jedoch von eigenständiger Software wie einem verseuchten Computerprogramm.

Maria-Manuel Leitão-Marques, sozialdemokratische Schattenberichterstatterin des Rechtsausschusses für den Bericht über die Produkthaftung, sagte:

„Nach den geltenden Bestimmungen müssen Verbraucher, um Schadenersatz zu erhalten, den entstandenen Schaden, die Fehlerhaftigkeit des Produkts und einen entsprechenden kausalen Zusammenhang nachweisen. Bei komplexen Produkten wie Software oder Waren, die auf künstlicher Intelligenz basieren, ist dies praktisch unmöglich, da von Durchschnittsverbrauchern nicht erwartet werden kann, dass sie über IT-Spezialwissen verfügen.

Die von der S&D-Fraktion erzielte Einigung erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern in technisch oder wissenschaftlich komplexen Fällen die Beweislast. Wenn beispielsweise eine komplexe Software in der Einparkhilfe nicht richtig funktioniert, muss der Fahrer des Wagens lediglich anführen, dass ein möglicher Softwaredefekt bestand, der den Schaden, etwa einen Unfall, verursacht hat. Tut er dies, wird bei dem Produkt ein Defekt und ein kausaler Zusammenhang mit dem Schaden vermutet.

Dies ist ein wichtiger Erfolg, der das Gesetz zukunftssicher macht und die europäische Verbraucherschaft bei Schäden aufgrund von komplexen digitalen Technologien schützt.“

René Repasi, sozialdemokratischer Schattenberichterstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für den Bericht über die Produkthaftung, meinte:

„Wenn ein autonomes Produkt oder ein intelligentes Haushaltsgerät einen Schaden verursacht, muss gewährleistet sein, dass Schadenersatz geleistet wird. Mit der heutigen Abstimmung wird ein großer Schritt in Richtung auf neue Produkthaftungsvorschriften getan, die mit neuen Technologien und durch sie verursachten Schäden Schritt halten. Wie bei allen Produkten sind Sachschäden und Mängel abgedeckt. Dadurch wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern im digitalen Zeitalter Schutz und ein angemessener Schadensausgleich garantiert.

Wir als S&D-Fraktion haben hart dafür gekämpft, dass es keine Haftungslücken gibt, weder in Bezug auf künstliche Intelligenz noch beim Online-Kauf. Die Aufnahme von Online-Marktplätzen ist ein Erfolg für die Verbraucher, da Käufer und Käuferinnen so in Zukunft bei fehlerhaften Produkten sowie bei Fällen Schutz genießen, in denen bislang kein Schadenersatz geleistet wird.“

Hinweis für die Redaktion:

In der geplanten Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist vorgesehen, dass Geschädigte für Körper- oder Sachschäden entschädigt werden, die durch fehlerhafte Endprodukte (etwa eine undichte Waschmaschine) entstanden sind. Im Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen aus dem Jahr 1985 bezieht der neue Vorschlag auch digitale Produkte wie Software, Schäden durch fehlerhafte Software-Updates oder künstliche Intelligenz mit ein.

Falls eine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Europaparlament und der EU-Kommission Ende Oktober aufgenommen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Portugal
Delegationsleiter
Mitglied
Deutschland
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