Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat die Verhandlungen geführt, um die Fortsetzung der vorübergehenden Maßnahmen zur Aufdeckung und Meldung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet und zur Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu ermöglichen. Jetzt fordert sie dauerhafte und gezielte Lösungen in zukünftigen Gesetzen zur Bekämpfung dieses abscheulichen Verbrechens.

Die Abgeordneten stimmen heute über eine befristete Ausnahme von der E-Privacy-Richtlinie ab, die es Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten ermöglicht, weiterhin Technologien zur Erkennung schädlicher Materialien in E-Mails, Chats und Nachrichten zu verwenden. Derzeit werden Verhandlungen geführt, um die E-Privacy-Gesetze der EU durch eine Umwandlung in eine umfassende Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich zu machen.

Im Rahmen der vorübergehenden Ausnahmeregelung hat die S&D Fraktion sich dafür eingesetzt, dass die Privatsphäre der Nutzer und Nutzerinnen geschützt wird, indem sichergestellt wird, dass sie ordnungsgemäß über die Möglichkeit einer Durchsuchung von E-Mails, Chats und Nachrichten informiert werden.

 

Birgit Sippel, Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments und Sprecherin der S&D Fraktion für Justiz und Inneres, sagte dazu:

„Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Verbrechen, und wir müssen mehr tun, um es zu verhindern, die Täter zu verfolgen und die Überlebenden zu unterstützen. Um die Verbreitung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu verhindern und das sogenannte Grooming, also die Online-Kontaktaufnahme zu Kindern zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs zu stoppen, stimmt das Europäische Parlament für eine vorübergehende Fortsetzung bestimmter freiwilliger Maßnahmen zur Aufdeckung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet, zur Entfernung diesbezüglicher Materialien und zur Meldung an Strafverfolgungsbehörden und Organisationen, die die Interessen der Kinder vertreten.

In den Verhandlungen stellte das Parlament sicher, dass der Text der Ausnahmeregelung mit den geltenden Datenschutzgesetzen in der EU in Einklang steht. Wir haben auch Sicherheitsvorkehrungen wie eine bessere Information der Nutzerinnen und Nutzer über die Möglichkeit der Durchsuchung von Kommunikationen, klare Datenspeicherfristen und Einschränkungen der verwendbaren Technologie hinzugefügt. Dies sind jedoch keine dauerhaften Maßnahmen. Deshalb wollen wir eine Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet in Angriff nehmen, um diese Übergangslösung zu ersetzen und gleichzeitig noch zielgerichtetere Lösungen zu gewährleisten.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland