Nach dem Urteil des von der Regierungspartei PiS kontrollierten Verfassungsgerichtshofs in Polen, das den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch selbst in Fällen von schwerwiegender Schädigung des Fötus noch weiter einschränkt, sagte die Vorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Iratxe García Pérez:

„Ich bin sprachlos. Im Polen von heute, einem EU-Mitgliedsstaat im 21. Jahrhundert, werden das Leben und die Gesundheit der polnischen Frauen einem rein politischen Kalkül und einer ideologischen Motivation untergeordnet. Ich bin entsetzt über den barbarischen Charakter der neuen Beschränkungen und die Art und Weise, wie sie vom Gerichtshof eingeführt wurden – ein Gericht, das seinen Namen nicht verdient, da es völlig von der PiS, Kaczynskis Partei Recht und Gerechtigkeit, kontrolliert wird.

Polen hat bereits eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in der EU. Dieses Urteil bedeutet, dass es in Polen ein fast vollständiges Abtreibungsverbot geben wird. Das ist ein empörender Angriff auf die Frauen und ein Verstoß gegen ihre Grundrechte, denn selbst in extremen Fällen von Geburtsschäden oder fötalen Missbildungen wird den polnischen Frauen das Recht genommen, zu entscheiden, ob sie ihre Schwangerschaft abbrechen möchten. Infolgedessen werden immer mehr Frauen zu illegalen, unsicheren und lebensgefährlichen Abtreibungen getrieben werden.

Schockierend ist auch, wie die Entscheidung gefällt wurde: Der von der PiS kontrollierte Gerichtshof hat nach der Justizreform, die sogar von der EU-Kommission verurteilt worden ist, seine Unabhängigkeit und Legitimität verloren. Heute sind die polnischen Frauen direkte Opfer der fehlenden Rechtsstaatlichkeit geworden. Das stärkt lediglich die Entschlossenheit meiner Fraktion, den Kampf für einen wirksamen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht aufzugeben.

Es ist kein Zufall, dass die Entscheidung, den Zugang zur Abtreibung weiter einzuschränken, am Höhepunkt der Covid-19-Pandemie getroffen wurde. Es ist offensichtlich, dass die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie es den polnischen Frauen nicht erlaubt haben, ihre Rechte so wie in der Vergangenheit zu behaupten, als massive Proteste die polnischen Behörden zwangen, einen Rückzieher zu machen.

Ich verspreche den polnischen Frauen, dass die Sozialdemokratische Fraktion weiter für ihre Grundrechte kämpfen wird.“

Hinweis für die Redaktion:

Derzeit ist es Frauen in Polen nur in drei Fällen erlaubt, eine legale Abtreibung durchführen zu lassen: bei Schwangerschaft nach Vergewaltigung oder Inzest, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, oder im Fall einer Missbildung des Fötus. Das Urteil des Verfassungsgerichts verbietet den Schwangerschaftsabbruch im dritten Fall, was in der Praxis einem fast vollständigen Abtreibungsverbot gleichkommt.

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