Das Europäische Parlament beschloss heute neue Vorschriften für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower). Zum ersten Mal werden Personen, die Missbrauch oder Verstöße gegen EU-Recht am Arbeitsplatz melden, überall in der EU geschützt sein.

Die sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Europaparlaments für den Schutz von Informanten, Virginie Rozière, sagte dazu:

„Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle in unseren Demokratien. Sie sorgen dafür, dass Korruption und zwielichtige Geschäfte aufgedeckt werden. Allzu oft müssen diese Personen aber Konsequenzen befürchten, während die entblößten Missetäter nach wie vor ungestraft davonkommen. Die heute angenommenen Vorschläge werden helfen, diese Schieflage zu beheben und dafür sorgen, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber überall in der Europäischen Union rechtlichen Schutz genießen.

Trotz heftigen Widerstands von Seiten konservativer Abgeordneter und einiger Mitgliedsstaaten konnten wir eine Reihe von starken Schutzmaßnahmen sicherstellen. Whistleblower werden selbst entscheiden können, ob sie Missstände durch interne Kanäle oder direkt an eine externe Stelle melden. Das ist von entscheidender Bedeutung, weil in vielen Fällen das Melden innerhalb einer Organisation nicht möglich ist.

Der Kampf für den Schutz von Informanten ist damit aber nicht zu Ende. Wir wollen, dass der Geltungsbereich dieser Vereinbarung auf die sozialen Rechte ausgeweitet wird, und wir haben eine Überprüfungsklausel sichergestellt, um zu gewährleisten, dass die Kommission diese Möglichkeit in der nächsten Legislaturperiode prüft. Zudem haben wir durchgesetzt, dass es sich hierbei nur um Mindestnormen handelt, sodass die Mitgliedsstaaten noch stärkere Schutzvorkehrungen bieten können.

Wir dürfen nie aufhören, für den Schutz jener zu kämpfen, die Korruption oder Fehlverhalten aufdecken.“