Vor der heutigen Sitzung der Eurogruppe, die über die Kandidaten auf der engeren Auswahlliste für das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) diskutieren wird, bevor der Rat morgen seine Empfehlung dazu ausspricht, sagte der wirtschafts- und währungspolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Jonás Fernandez:

„Es ist äußerst enttäuschend, dass wieder einmal nur zwei Männer und keine einzige Frau auf der Kandidatenliste für das Direktorium der Europäischen Zentralbank stehen. Wir, die Sozialdemokratische Fraktion, haben stark darauf gedrängt, im Finanzbereich mehr Frauen in Spitzenpositionen zu haben, und das werden wir auch weiterhin tun.

Wann immer das Parlament die Macht hat, Führungspositionen zu besetzen, stellen wir sicher, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern im Nominierungsverfahren eine entscheidende Rolle spielt. Dementsprechend haben wir wegen Bedenken hinsichtlich des Geschlechtergleichgewichts gegen die nur mit Männern besetzte Kandidatenliste gestimmt, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde Anfang dieses Jahres vorgelegt hat.

Wir haben die Eurogruppe und die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten schon mehrmals aufgefordert, sich ebenso stark für das Gleichgewicht der Geschlechter einzusetzen wie wir. Heute ist beinahe jedes Vorstandsgremium der europäischen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen fast ausschließlich von Männern dominiert. Im 21. Jahrhundert ist so ein Ungleichgewicht der Geschlechter in Spitzenpositionen im Finanzbereich einfach inakzeptabel.“

Hinweis für die Redaktion:

Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene „fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten, den Europäischen Rat, den Rat, die Euro-Gruppe und die Kommission auf, tatkräftig darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Auswahllisten und Ernennungen auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet wird und möglichst mindestens eine Bewerberin und ein Bewerber pro Ernennungsverfahren vorgeschlagen werden“.

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