Nach dem heutigen Beschluss der EU-Kommission, COVID-19 als biologischen Arbeitsstoff der Sicherheitsstufe 3 einzustufen, kündigte die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament an, sich um die Bildung einer Mehrheit im Parlament zu bemühen, um den Kommissionsbeschluss abzulehnen und strenge Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.

Agnes Jongerius, beschäftigungspolitische Sprecherin der S&D Fraktion, sagte dazu:

„Wir lehnen den Beschluss der Kommission, COVID-19 lediglich als mittlere Gefahr einzustufen, entschieden ab. COVID-19 ist die größte gesundheitliche Herausforderung zu unseren Lebzeiten. Das gilt besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der vordersten Front und die sogenannten systemrelevanten Arbeiter wie Krankenschwestern und Krankenpfleger, Supermarktverkäufer, Fahrer und Reinigungskräfte, die an ihrem Arbeitsplatz höheren Gefahren für ihre Gesundheit und für ihr Leben ausgesetzt sind. Tausende sind am Coronavirus erkrankt und daran gestorben, während sie gearbeitet haben, um unsere Familien und Gemeinschaften zu beschützen. Jetzt werden Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern zurück an ihren Arbeitsplatz geschickt, und wir müssen dafür sorgen, dass auch sie ausreichend geschützt werden, damit eine zweite Welle verhindert wird.  Aufgrund des hohen Ausbreitungsniveaus und bis ein Impfstoff oder eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht, muss COVID-19 als höchste Gefahrenklasse in der Kategorie 4 eingestuft werden, in Einklang mit den eindeutigen und verbindlichen Kriterien, die in der Richtlinie selbst festgelegt sind.

Dieser Kommissionsbeschluss zeigt einmal mehr, dass die in der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe dargelegten Verfahren weder demokratisch noch transparent noch den Herausforderungen einer Pandemie gewachsen sind. Es ist unverantwortlich, den Mitgliedsstaaten fünf Monate Zeit für vorbeugende Maßnahmen zu geben. Über die hinzugezogenen Experten und ihre Argumentation steht keine öffentliche Information zur Verfügung. Weder die Sozialpartner noch das Europäische Parlament waren in das Verfahren einbezogen. Deshalb arbeiten wir an einem Bündnis im Parlament, um die Einstufung von COVID-19 als lediglich mittlere Gefahr abzulehnen und die Richtlinie so zu überarbeiten, dass sie besser an den Ausbruch einer Pandemie angepasst ist. COVID-19 ist ein Weckruf, um unsere Bemühungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verstärken. Wir sind es allen Arbeitern, die während dieser Pandemie ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen zu dienen, schuldig, sie an ihrem Arbeitsplatz zu beschützen.“

Hinweis für die Redaktion:

Der Beschäftigungsausschuss wird am 11. Juni über den Beschluss der EU-Kommission abstimmen, COVID-19 als biologischen Arbeitsstoff der Sicherheitsstufe 3 einzustufen. Die Abstimmung im Plenum erfolgt in der Juni-Tagung des Europäischen Parlaments.

Der geltende Text der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe stammt aus dem Jahr 2000 und wurde zuletzt 2019 überarbeitet. Diese Überarbeitung muss jedoch erst im November 2021 abgeschlossen sein und enthält folglich keine Bestimmungen in Bezug auf COVID-19. In dieser Richtlinie werden Arbeitsstoffe nach eindeutigen Kriterien in vier Gefahrengruppen eingeteilt, von der niedrigsten (Gruppe 1) bis zur höchsten (Gruppe 4).

Artikel 2 der Richtlinie definiert biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 als „Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich“.

Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind demnach „Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.“

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande
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