Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die veraltete Richtlinie über Umweltstraftaten zu aktualisieren, wie in einem Parlamentsbericht vom Mai 2021 über die Umwelthaftung dargelegt. Die S&D Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass die EU beim strafrechtlichen Schutz der Umwelt weiter gehen sollte als die heutigen Vorschläge der Kommission, indem Ökozid (Umweltzerstörung) nach EU-Recht als Verbrechen anerkannt wird. Härtere Sanktionen gegen Gesetzesbrecher und eine stärkere Durchsetzung sind wichtige Schritte zur Abschreckung von Umweltkriminalität und zum Schutz des Planeten.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion, sagte dazu:

„Die Beweise dafür, dass Umweltkriminalität innerhalb der EU stattfindet, sind glasklar. Dennoch sind in der EU die Strafverfolgungsquoten gegen Unternehmen in Umweltfällen immer noch viel zu niedrig. Wir unterstützen Änderungen der EU-Gesetze, die die Klassifizierung von Umweltstraftaten in der EU vereinhetlichen und sicherstellen, dass Sanktionen vollständig durchgesetzt werden. Die Sozialdemokratische Fraktion ist der Ansicht, dass wir noch viel weiter gehen müssen, indem wir Ökozid als Umweltdelikt im EU-Recht anerkennen. Massenschäden an der Umwelt sind unumkehrbar, und kommende Generationen werden mit den Folgen leben müssen. Dem muss Einhalt geboten werden, und Straftäter vor Gericht zu ziehen, damit sie wegen Umweltverbrechen angeklagt werden, wäre eine sehr wirksame Abschreckung. Das Parlament ist bereit, den Kommissionsvorschlag deutlich zu verbessern, um sich der weltweiten Führungsrolle der EU im Umweltschutz zu vergewissern.

Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, sich zu verstecken, und keine rechtlichen Verwirrungen und Schlupflöcher mehr bestehen, können wir dafür sorgen, dass Umweltverschmutzer und Täter eine dem Verbrechen angemessene Strafe erwartet. Im Mai dieses Jahres stimmten die Abgeordneten in einem parlamentarischen Bericht zur Umwelthaftung für Unternehmen für eine Aktualisierung der Richtlinie über Umweltkriminalität und der 20 Jahre alten Umwelthaftungsvorschriften der EU. Indem wir Umweltstraftaten klarer definieren und die Liste auf neue Arten und Muster von Verbrechen ausweiten, können wir jegliches Zögern und jede Unsicherheit in der EU bei der strafrechtlichen Verfolgung von haftbaren Unternehmen beseitigen. Wir haben die Pflicht, unseren Planeten zu schützen, und es ist höchste Zeit, dass Unternehmen für ihre Verbrechen gegen unseren Planeten zahlen.“

 

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Deutschland