Heute wird die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament für die Resolution stimmen, in der die Europäische Kommission aufgefordert wird, die Anwendung des neuen Mechanismus zu beschleunigen und den Zugang zu EU-Mitteln von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundwerte der Europäischen Union abhängig zu machen. Dieses neue Instrument trat nach schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten am 1. Januar in Kraft und ist nun rechtsverbindlich.

Angesichts der Bemühungen von Polen und Ungarn, die neue Verordnung für nichtig zu erklären, bekräftigt das Europäische Parlament erneut, dass es die Gültigkeit des neuen Mechanismus vor dem Gerichtshof verteidigen und ein beschleunigtes Verfahren beantragen wird. In seiner Entschließung weist das Europäische Parlament jedoch erneut darauf hin, dass die beim Gerichtshof erhobenen Klagen keine aufschiebende Wirkung haben dürfen.

Eider Gardiazabal, die im Namen der S&D Fraktion über die Rechtsstaatlichkeitsverordnung und die Entschließung verhandelt hat, sagte dazu:

„Der an die Rechtsstaatlichkeit geknüpfte Konditionalitätsmechanismus ist eine der wichtigsten und dringlich erwarteten EU-Verordnungen. Es war ein harter Kampf. Jetzt ist es an der Zeit, ihn in vollem Umfang zu nutzen, denn leider haben die polnische und die ungarische Regierung ihre Handlungen zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht aufgegeben. Ihre Angriffe gegen unabhängige Richter, Journalisten und Minderheiten gehen weiter, und wie wir in der Vergangenheit gesehen haben, waren die Bemühungen der EU bislang wirkungslos.

Es ist mir bewusst, dass die Europäische Kommission an den Leitlinien für die Anwendung des neuen Mechanismus arbeitet. Obwohl das Europäische Parlament von ihrer Notwendigkeit nicht überzeugt ist, fordern wir, dass diese Leitlinien so bald wie möglich, spätestens aber am 1. Juni 2021, verabschiedet werden. Vor allem muss die Kommission uns versichern, dass diese Leitlinien nicht ändern werden, was vereinbart wurde. Wir brauchen einen effizienten und erfolgreichen Mechanismus! Insbesondere bestehen wir auf seinem breiten Anwendungsbereich, der – wie vom Parlament gefordert – nicht nur die in Artikel 2 des Vertrags genannten Grundwerte, sondern auch Verstöße gegen die Unabhängigkeit der Justiz und Steuerbetrug umfasst.

Sollte die Kommission nicht handeln, wird das Parlament prüfen, ob vor dem Europäischen Gerichtshof rechtliche Schritte gegen die Kommission eingeleitet werden sollen.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Spanien
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