Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament legt den Grundstein für ein auf Solidarität beruhendes Reaktionssystem in der gemeinsamen EU- und Asylpolitik angesichts von Krisensituationen. Im Entwurf des Berichts zur Krisenverordnung schlägt der Berichterstatter des Parlaments und Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Juan Fernando López Aguilar, einen neuen verbindlichen Umsiedlungsrahmen zur Aufteilung der Verantwortung vor und will Evakuierungsprogramme einführen, um Notlagen wie in Belarus und Afghanistan zu bewältigen. Dieser Vorschlag würde die Instrumentalisierung von Migranten vermeiden.

Der Berichtsentwurf legt die spezifischen Kriterien dar, die eine Krisensituation definieren, um jegliche rechtliche Unklarheit zu vermeiden, und legt klare Verfahren und Verantwortlichkeiten für die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission bei der Organisation der Umsiedlung von Asylbewerbern fest. Gemeinsame Grenzen bedeuten für die S&D Fraktion eine gemeinsame Verantwortung, bei der kein einzelnes Land als Ersteinreiseland überlastet werden sollte. Wenn ein Mitgliedsstaat sich an der Umsiedlung nicht angemessen beteiligt, schlägt die S&D Fraktion vor, die Beiträge dieses Landes nach oben zu revidieren.

Der Berichterstatter wird den Bericht über Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt heute um 12.15 Uhr in einer Pressekonferenz vorstellen, die hier im Internet übertragen wird.

Juan Fernando López Aguilar, Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Verfasser des Berichts über Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt, sagte dazu:

„Die Zeiten, in denen Solidarität die Ausnahme und nicht die Regel ist, sind vorbei. Die Krisenverordnung soll sicherstellen, dass die EU auf einen unvorhersehbaren Anstieg der irregulären Einwanderung vorbereitet ist, und dass kein einzelnes Land den Herausforderungen eines Zustroms allein gegenübersteht. Wir wollen Notsituationen, wie wir sie kürzlich in Belarus und Afghanistan erlebt haben, angehen und haben dringliche Evakuierungsmaßnahmen wie humanitäre Korridore und humanitäre Visa eingerichtet, um weitere Katastrophen zu verhindern.

Wenn es um Umsiedlungen geht, versuchen die nationalen Regierungen allzu oft alles, um zu vermeiden, anderen Mitgliedsländern zu helfen. Mit neuen klaren Regeln können wir die Unklarheit beenden und ein Krisenverfahren einführen, das Gewissheit gibt und die Verantwortung gerecht auf alle Mitgliedsstaaten verteilt. Wenn das Asyl-, Aufnahme- und Rückführungssystem eines Landes nicht mehr richtig funktioniert, werden wir ein automatisches Verfahren haben, bei dem alle Mitgliedsstaaten eingreifen und Verantwortung für die Umsiedlung übernehmen. Es sollte ein neuer EU-Umsiedlungskoordinator ernannt werden, der den Standpunkt der EU während des gesamten Prozesses vertritt.“

Hinweis für die Redaktion

Die Europäische Kommission hat im September 2020 die Krisenverordnung als Teil des neuen Migrationspakts vorgelegt. Der neue Pakt ersetzt Teile der bisherigen Kommissionsvorschläge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems aus dem Jahr 2016, unter anderem zu Verfahren an der Grenze und zur Teilung der Verantwortung. Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird ein System geschaffen, um außergewöhnliche Situationen oder die unmittelbare Gefahr eines Zustroms von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Ausmaß und einer Art abzudecken, die Asyl-, Aufnahme- und Rückführungssysteme funktionsunfähig machen. Der Vorschlag für eine Krisenverordnung hebt die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz auf, die bisher noch nie angewendet wurde.

Beteiligte Abgeordnete