Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig beim Kauf eines elektronischen Geräts kein neues Ladegerät kaufen, wenn ihr altes kompatibel ist. Stattdessen können sie wählen, ob sie ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät kaufen. Ermöglicht wurde dies durch die Bemühungen des Vizevorsitzenden der Sozialdemokratischen Fraktion, Alex Agius Saliba, der bei den diesbezüglichen Verhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten im Rat der EU Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments ist. Die neuen Vorschriften bedeuten, dass Verbraucher nun ein einziges Ladegerät für ihre tragbaren Elektrogeräte verwenden können. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Komfort und weniger Abfall.

Alex Agius Saliba, Vizevorsitzender der S&D Fraktion und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments zum Thema einheitliches Ladegerät, sagte dazu:

„Bis zum Herbst 2024 wird der USB Typ-C zum einheitlichen Ladeanschluss für alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras. Was Laptops betrifft, ist das Datum auf Ende 2025 festgelegt. Das ist einer der größten Erfolge unserer Fraktion, der sich direkt auf alle Bürgerinnen und Bürger in der EU auswirkt. Es ist gut für den Geldbeutel, aber zweifellos auch gut für die Umwelt. Die heute erzielte Einigung ändert die bestehende Richtlinie über Funkanlagen. Meine Arbeit als Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und das Ergebnis der heutigen Verhandlungen spiegeln die tiefsten Überzeugungen der gesamten Sozialdemokratischen Fraktion wider: Produkte sollten nachhaltig sein, um Elektronikschrott zu reduzieren und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erleichtern.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission war eine solide Grundlage, auf der wir aufbauen konnten. Darüber hinaus hat die Sozialdemokratische Fraktion es ermöglicht, den Anwendungsbereich der neuen Vorschriften für ein gemeinsames Ladegerät auf zusätzliche Geräte zu erweitern. Die heute erzielte Einigung umfasst nun Mobiltelefone und ähnliche Geräte wie Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher. Alle Geräte, die mit einem Kabel aufgeladen werden, müssen unabhängig von der Gerätemarke mit einem USB-Typ-C-Ladeanschluss ausgestattet sein, sodass für all diese verschiedenen Geräte dasselbe Ladegerät verwendet werden kann. Wir haben dieser Liste noch Laptops, E-Reader, Ohrhörer, Tastaturen, Computermäuse und tragbare Navigationsgeräte hinzugefügt.“

Hinweis für die Redaktion

Einige wichtige Einzelheiten der Vereinbarung über ein einheitliches Ladegerät:

Bis zum Herbst 2024 wird der USB Typ-C der einheitliche Ladeanschluss für alle Geräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte unabhängig von der Marke mit demselben USB-C-Ladegerät aufladen.

Die neuen Bestimmungen gelten für alle Laptops, E-Reader, Ohrhörer, Tastaturen, Computermäuse, tragbare Navigationsgeräte, Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher.

Die Ladegeschwindigkeit wird für Geräte, die schnelles Laden unterstützen, vereinheitlicht. Das verhindert unfaire Praktiken von Herstellern, die die Ladegeschwindigkeit ungerechtfertigt begrenzen, und wird dafür sorgen, dass die Ladegeschwindigkeit bei Verwendung eines kompatiblen Ladegerätes identisch ist.

Angesichts der rasanten Hightech-Entwicklung wird die EU-Kommission neue Entwicklungen regelmäßig bewerten und auf dieser Grundlage neue Geräte in den Anwendungsbereich aufnehmen. Nach den ersten drei Jahren und danach alle fünf Jahre wird die Kommission den Markt bewerten und dem Europäischen Parlament Bericht erstatten, um weitere Geräte in die Liste aufzunehmen.

Die Entkoppelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten wird es den Käuferinnen und Käufern ermöglichen, ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät zu kaufen. Dadurch wird die Anzahl der gekauften oder nicht benutzten Ladegeräte begrenzt. Die Ergebnisse dieser Maßnahme und eine mögliche Ausweitung auf Kabel sollen vier Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen bewertet werden.

Wir haben zudem klare Informationen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte durchgesetzt, und zwar durch ein speziell dafür vorgesehenes Piktogramm und Etikett, das auf der Verpackung sichtbar sein wird. Die Hersteller müssen relevante Informationen über die Ladeleistung – z. B. über die vom Gerät benötigte Leistung – bereitstellen und angeben, ob es die Schnellladung unterstützt.

Nicht zuletzt wollten wir zukunftssicher sein und die Entwicklung in der Ladetechnologie berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde die Kommission beauftragt, bei kabellosen Lösungen für das Aufladen die verschiedenen verfügbaren Technologien im Hinblick auf eine mögliche künftige Harmonisierung zu bewerten und die europäischen Normungsorganisationen aufzufordern, eine geeignete harmonisierte Norm zu entwickeln.

Für den reibungslosen Übergang zu den neuen Regeln wurde für alle Produktkategorien eine Übergangsfrist von 24 Monaten vereinbart, mit Ausnahme von Laptops, bei denen der Übergangszeitraum 40 Monate beträgt.

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzender
Malta
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