Bald werden die 28 EU-Mitgliedsstaaten zum ersten Mal in der Lage sein, Informationen über Verkehrssünder auszutauschen und Bußgelder in deren Heimatland zu verhängen, auch wenn das Delikt in einem anderen Land begangen wurde. 

Nach einer Abstimmung heute im Europäischen Parlament wird die Polizei in der Lage sein, auch ausländische Fahrer zu ermitteln und Bussen für Delikte wie z.B. Missachtung eines roten Stopplichts, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer oder Telefonieren am Steuer zuzustellen.

Die Polizei wird die personenbezogenen Daten des Fahrers durch das Kfz-Kennzeichen finden und die Informationen mit der Polizei im Land des Verkehrssünders teilen können. Das schließt eine Gesetzeslücke und ermöglicht es den Verkehrssicherheitsbehörden in jedem Mitgliedsstaat, Fahrer, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen einen Bescheid in der Sprache des Landes zuzustellen, in welchem sie leben.

Die sozialdemokratische Berichterstatterin des Europaparlaments, Inés Ayala Sender, sagte dazu:

„Wir wollen die neue Zielvorgabe der EU erfüllen, die Zahl der Toten im Straßenverkehr bis 2020 zu halbieren. Diese Richtlinie bietet neue und wirksamere Maßnahmen für Sicherheit im Straßenverkehr, um sicherzustellen, dass Missetäter zur Rechenschaft gezogen werden.

Angesichts der technologischen Fortschritte bei der Feststellung gewisser Delikte – wie etwa Fahren unter dem Einfluss von Drogen – haben wir vereinbart, vier neue Bereiche in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Bereiche, die als Verstöße nun ausreichende Reife erlangt haben und auch eine ernste Gefahr für die Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer darstellen: Fahren unter dem Einfluss von Drogen; Motorradfahren ohne Helm; Telefonieren am Steuer; und Benutzung einer verbotenen Fahrbahn.

Verbände von Verkehrsunfallopfern, Verkehrsbehörden, Staatsanwälte für Verkehrsdelikte und Verkehrssicherheitsverbände wären sehr enttäuscht gewesen, wenn die Gesetzgeber das bestehende Gesetz im nächsten Mai auslaufen lassen hätten, ohne sich auf neue, verbesserte Rechtsvorschriften zu einigen, die unsere politische Priorität erfüllen: das höchstmögliche Niveau an Verkehrssicherheit für die EU-Bürger zu garantieren und die Gleichbehandlung der Fahrer ungeachtet ihres Wohnsitzlandes zu gewährleisten.“

Traffic offenders: Free broadcast video here